Leistungen & Abrechnung | elternbleiben.nrw
Leistungen & Abrechnung

Übersicht meiner Angebote und Wege zur Kostenübernahme

Hier finden Sie alle Leistungen der sozialpädagogischen Ombudschaft und Begleitung – ergänzt um Informationen zur Finanzierung, Abrechnung und den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Meine Leistungen im Überblick

Jede Begleitung ist individuell – hier finden Sie die vier Säulen meiner sozialpädagogischen Arbeit.

Standortbestimmung

Klärung der Ausgangslage, Prioritäten und möglicher Handlungsoptionen. Gemeinsam schaffen wir einen klaren Überblick über Ihre Situation.

Verfahrensorientierung

Verständliche Einordnung von Jugendamt, Familiengericht und Hilfesystemen – ohne Rechtsberatung, aber mit fachlicher Klarheit.

Terminvorbereitung

Vorbereitung auf Gespräche mit Jugendamt, Verfahrensbeteiligten und familiengerichtliche Termine – damit Sie sicher und gut informiert auftreten.

Krisenbegleitung

Unterstützung in belastenden Situationen, um Orientierung und Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen – auch in akuten Zuspitzungen.

Mehr zu meiner Arbeitsweise Kontakt aufnehmen
Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite geben meine persönliche fachliche Einschätzung wieder und ersetzen keine verbindliche Rechtsberatung. Bitte holen Sie im Einzelfall professionellen Rat ein.

Ihre Fachperson in NRW

Ingo Schniertshauer · Tätig im gesamten Raum Nordrhein-Westfalen

Bachelor Professional im Sozialwesen (DQR-6) Zertifizierter Sozialtherapeut (ITPS) 10 Jahre Praxis (Trennung/Scheidung, Inobhutnahmen, HzE)
In Ausbildung: HP für Psychotherapie (In Planung) In Ausbildung: ADHS-Coach & Diagnostik (Ab 2027 in Planung)

Finanzierungsmöglichkeiten

Da meine Praxis bewusst vollkommen unabhängig und ungebunden geführt wird (keine Rechtsform als starrer Verein), erfolgt keine pauschale institutionelle staatliche Förderung. Die Übernahme der Kosten erfolgt stattdessen unbürokratisch über die Abrechnung konkreter Einzelfälle:

1. Das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX)

Der flexibelste und rechtlich sicherste Weg für Sie als Klient. Sie beantragen bei Ihrem zuständigen Sozialleistungsträger ein eigenständiges Budget für Ihre Teilhabe oder sozialtherapeutische Begleitung.

  • Direkte Beauftragung: Sie erhalten das Geld vom Amt und kaufen meine Leistung unabhängig ein.
  • Keine Vertragsbarrieren: Verträge laufen direkt und partnerschaftlich zwischen Ihnen und mir.
  • Zukunftsperspektive: Dieser Weg ist auch für das kommende, spezialisierte ADHS-Coaching (nach Abschluss der Ausbildung) optimal nutzbar.

Details zum Persönlichen Budget

2. Einzelvereinbarungen mit dem Jugendamt (§ 77 SGB VIII)

Im Rahmen laufender Hilfen zur Erziehung (HzE/HzS) oder hochstreitiger Trennungs- und Kriseninterventionsfälle kann das örtliche Jugendamt die Kosten fallbezogen direkt übernehmen.

  • Greift direkt bei Inobhutnahmen und familiengerichtlichen Krisen.
  • Wird im individuellen Hilfeplan (§ 36 SGB VIII) verankert.
  • Das Jugendamt vergütet direkt meine erbrachten Fachleistungsstunden.

Details zur Kostenübernahme durch das Jugendamt

Rechtliche Abgrenzung & Ausblick

Klarheit und Transparenz sind die Grundpfeiler einer vertrauensvollen Beratung. Bitte beachten Sie die sozialrechtliche Einordnung meiner Angebote:

Fachliche Einordnung von Ingo Schniertshauer
Keine Annexleistungen: Private Beratungen einer freien, unabhängigen Ombudschaft oder einer Sozialtherapie fallen nicht unter unselbstständige Annexleistungen (wie z.B. einmalige Beihilfen für Klassenfahrten). Es handelt sich rechtlich stets um eigenständige Hauptleistungen der Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe.
Diese Einschätzung basiert auf meiner langjährigen Erfahrung und ist keine verbindliche Rechtsauskunft.

Leistungen im Aufbau (In Planung)

Um mein fachliches Spektrum für Sie zu erweitern, befinden sich folgende therapeutische und diagnostische Schwerpunkte aktuell in der Ausbildungsphase und stehen derzeit noch nicht zur Verfügung:

  • Heilpraktiker für Psychotherapie: Nach erfolgreichem Abschluss eigenständige psychotherapeutische Begleitung und Abrechnung über private Zusatzversicherungen oder das Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V).
  • ADHS-Diagnostik & ADHS-Coaching (Geplant ab 2027): Strukturierte Alltagsunterstützung und Diagnostikverfahren für Betroffene im Rahmen der sozialen Teilhabe (SGB IX).
Stand: Juni 2026 – Änderungen vorbehalten.

Status der Ombudschaft

Die gesetzliche Ombudschaft ist nach § 9a SGB VIII eine eigenständige, vom Land strukturgeförderte Säule. Meine freie Ombudsarbeit versteht sich als präventive, unabhängige Beratung bei Behördenkonflikten.

  • Wirkt als unabhängiger Beistand (§ 13 SGB X) direkt bei Amtsbegehungen.
  • Sorgt für einen spürbaren Machtausgleich gegenüber Behördenstrukturen.
  • Kann privat oder über das Persönliche Budget finanziert werden.
Meine Einschätzung zur Anwendung in der Praxis – keine Rechtsberatung.

Steuerliche Transparenz

Meine Abrechnung erfolgt sauber über die gesetzliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Es wird keine Bilanz geführt. Aufgrund der Regelung nach § 19 UStG (Kleinunternehmer) wird keine Umsatzsteuer erhoben. Nach erfolgreichem Prüfungsabschluss des Heilpraktikers für Psychotherapie werden reine therapeutische Heilbehandlungen zudem nach § 4 Nr. 14 UStG komplett umsatzsteuerbefreit sein.

Diese Angaben geben meinen aktuellen Wissensstand wieder.

Kostenübernahme für Ihren Fall prüfen?

Lassen Sie uns im kostenfreien Erstorientierungsgespräch (bis zu 30 Minuten) klären, welcher Finanzierungsweg für Ihre familiäre Situation am besten geeignet ist.

Jetzt Erstkontakt anfragen