Standortbestimmung
Klärung der Ausgangslage, Prioritäten und möglicher Handlungsoptionen. Gemeinsam schaffen wir einen klaren Überblick über Ihre Situation.
Hier finden Sie alle Leistungen der sozialpädagogischen Ombudschaft und Begleitung – ergänzt um Informationen zur Finanzierung, Abrechnung und den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Jede Begleitung ist individuell – hier finden Sie die vier Säulen meiner sozialpädagogischen Arbeit.
Klärung der Ausgangslage, Prioritäten und möglicher Handlungsoptionen. Gemeinsam schaffen wir einen klaren Überblick über Ihre Situation.
Verständliche Einordnung von Jugendamt, Familiengericht und Hilfesystemen – ohne Rechtsberatung, aber mit fachlicher Klarheit.
Vorbereitung auf Gespräche mit Jugendamt, Verfahrensbeteiligten und familiengerichtliche Termine – damit Sie sicher und gut informiert auftreten.
Unterstützung in belastenden Situationen, um Orientierung und Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen – auch in akuten Zuspitzungen.
Ingo Schniertshauer · Tätig im gesamten Raum Nordrhein-Westfalen
Bachelor Professional im Sozialwesen (DQR-6) Zertifizierter Sozialtherapeut (ITPS) 10 Jahre Praxis (Trennung/Scheidung, Inobhutnahmen, HzE)Da meine Praxis bewusst vollkommen unabhängig und ungebunden geführt wird (keine Rechtsform als starrer Verein), erfolgt keine pauschale institutionelle staatliche Förderung. Die Übernahme der Kosten erfolgt stattdessen unbürokratisch über die Abrechnung konkreter Einzelfälle:
Der flexibelste und rechtlich sicherste Weg für Sie als Klient. Sie beantragen bei Ihrem zuständigen Sozialleistungsträger ein eigenständiges Budget für Ihre Teilhabe oder sozialtherapeutische Begleitung.
Im Rahmen laufender Hilfen zur Erziehung (HzE/HzS) oder hochstreitiger Trennungs- und Kriseninterventionsfälle kann das örtliche Jugendamt die Kosten fallbezogen direkt übernehmen.
Klarheit und Transparenz sind die Grundpfeiler einer vertrauensvollen Beratung. Bitte beachten Sie die sozialrechtliche Einordnung meiner Angebote:
Um mein fachliches Spektrum für Sie zu erweitern, befinden sich folgende therapeutische und diagnostische Schwerpunkte aktuell in der Ausbildungsphase und stehen derzeit noch nicht zur Verfügung:
Die gesetzliche Ombudschaft ist nach § 9a SGB VIII eine eigenständige, vom Land strukturgeförderte Säule. Meine freie Ombudsarbeit versteht sich als präventive, unabhängige Beratung bei Behördenkonflikten.
Meine Abrechnung erfolgt sauber über die gesetzliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Es wird keine Bilanz geführt. Aufgrund der Regelung nach § 19 UStG (Kleinunternehmer) wird keine Umsatzsteuer erhoben. Nach erfolgreichem Prüfungsabschluss des Heilpraktikers für Psychotherapie werden reine therapeutische Heilbehandlungen zudem nach § 4 Nr. 14 UStG komplett umsatzsteuerbefreit sein.
Lassen Sie uns im kostenfreien Erstorientierungsgespräch (bis zu 30 Minuten) klären, welcher Finanzierungsweg für Ihre familiäre Situation am besten geeignet ist.
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