Für Kanzleien im Familienrecht

Sie führen das Mandat. Ich übernehme die Mandantenpflege.

Das Zeitfressende an eskalierten Trennungsmandaten ist selten das Recht. Es ist alles davor und daneben: Erklären, Beruhigen, Sortieren, Vorbereiten — und das über Monate, oft über Jahre. Genau diesen Teil übernehme ich, damit Ihre Zeit wieder in die Akte fließt und nicht in die Rekonstruktion.

Sie verweisen, ich rechne selbst ab. Die begleitete Person wird meine Auftraggeberin und zahlt nach ihrer selbst gewählten Tarifstufe. Für Ihre Kanzlei entsteht weder eine Rechnung noch Verwaltungsaufwand, und Ihr Mandatsverhältnis bleibt vollständig unberührt.

Arbeitsteilung zwischen Kanzlei und Ombudsperson Die Mandantschaft steht oben. Links übernimmt die Kanzlei rechtliche Bewertung, Schriftsätze, Vertretung im Termin und die Prüfung der Erfolgsaussichten. Rechts übernimmt die Ombudsperson Terminvorbereitung, emotionale Begleitung, Beistand im Jugendamtsverfahren und die geordnete Chronologie; abgerechnet wird direkt mit der Mandantschaft. Ihre Mandantschaft im laufenden Verfahren Ihre Kanzlei Recht · Strategie · Vertretung Rechtliche Bewertung, Strategie, Anträge Schriftsätze, Rechtsbehelfe, Fristen Vertretung im Termin Prüfung der Erfolgsaussichten Abrechnung nach RVG oder Vergütungsvereinbarung Ombudsperson · Mandantenpflege Vorbereiten · Begleiten · Entlasten Vorbereitung auf Ihre Termine Emotionale Begleitung, auch über Jahre Beistand im Jugendamtsverfahren Geordnete Chronologie statt Aktenberg Auf eigene Rechnung — direkt mit der Mandantschaft Für Ihre Kanzlei: 0 € Tarif Eltern 40–220 €/h Akten ohne Cloud-KI Akademie WISSEN Kooperation anfragen →
Ihre KanzleiRecht · Strategie · Vertretung
  • Rechtliche Bewertung, Strategie, Anträge
  • Schriftsätze, Rechtsbehelfe, Fristen
  • Vertretung im Termin
  • Prüfung der Erfolgsaussichten

Abrechnung nach RVG oder Vergütungsvereinbarung

Ombudsperson · MandantenpflegeVorbereiten · Begleiten · Entlasten
  • Vorbereitung auf Ihre Termine
  • Emotionale Begleitung, auch über Jahre
  • Beistand im Jugendamtsverfahren
  • Geordnete Chronologie statt Aktenberg

Auf eigene Rechnung — direkt mit der Mandantschaft. Leistungen ansehen

Arbeitsteilung im hochkonflikthaften Familienmandat. Die farbigen Felder der Grafik führen direkt zu den jeweiligen Abschnitten dieser Seite.

Rollen und Grundlagen: Beistand im Sozialverwaltungsverfahren nach § 13 SGB X und § 14 VwVfG, Beistand im familiengerichtlichen Termin nach § 12 FamFG, ombudschaftliche Tätigkeit im Sinne von § 9a SGB VIII. Für die Abstimmung mit Ihrer Kanzlei im Namen der begleiteten Person erteilt diese mir eine schriftliche Vollmacht nach §§ 167, 168 BGB — widerruflich, im Umfang klar begrenzt und Ihnen im Original vorzulegen.

Kurzantwort

Wo verläuft die RDG-Grenze zwischen Ombudschaft und Anwaltschaft?

Ombudschaftliche Tätigkeit ist keine Rechtsberatung im Einzelfall. Zulässig sind juristische Bildungsarbeit — die allgemeine Erläuterung von Normen, Verfahrensabläufen und Rechtsbehelfen, die sich nicht auf die konkrete fremde Angelegenheit bezieht und deshalb schon nach § 2 RDG keine Rechtsdienstleistung ist — sowie Rechtsdienstleistung, soweit sie nach § 5 RDG als Nebenleistung zum Tätigkeitsbild der Beistands- und Ombudsarbeit gehört. Für unentgeltlich begleitete Fälle tritt § 6 RDG hinzu.

Alles, was darüber hinausgeht — Vertretung nach außen, Schriftsätze in fremdem Namen, Rechtsbehelfe, Prüfung von Erfolgsaussichten, Verhandlungsführung mit der Gegenseite — bleibt der Anwaltschaft vorbehalten. Ich lege diese Grenze gegenüber der begleiteten Person von Beginn an offen und halte sie auch dann, wenn sie drängt.

Verweisung in beide Richtungen

Eine Verweisung ist kein Vertrag zwischen unseren Häusern, sondern ein Hinweis an die betroffene Person. Sie entscheidet, ob sie ihn aufgreift, und sie schließt die Vereinbarung anschließend mit mir allein. Das gilt in beide Richtungen — und in beiden Richtungen fließt kein Geld zwischen uns.

Sie verweisen an mich

Ihre Mandantschaft braucht mehr Zuwendung, als das Mandat hergibt: Sie nennen mich als Dienstleister, ich schließe eine eigene Vereinbarung, ich stelle meine eigene Rechnung. Sie erfahren von mir nur, was die begleitete Person freigibt — in aller Regel: Terminvorbereitung liegt vor, Chronologie ist fertig, Eskalation ist zurückgegangen.

Ich verweise an Sie

Sobald eine Frage rechtliche Bewertung, Fristen oder Vertretung berührt, endet meine Rolle. Ich sage das der begleiteten Person deutlich und rate zu anwaltlicher Vertretung. Eine bestimmte Kanzlei empfehle ich nie gegen Gegenleistung — dazu unten mehr.

Abstimmung mit Ihnen — nur mit Vollmacht und Freigabe

Wenn es der Sache dient, stimme ich mich im Namen der begleiteten Person direkt mit Ihnen ab: Terminlage, Sachstand im Hilfeplanverfahren, offene Unterlagen. Grundlage ist eine schriftliche, jederzeit widerrufliche Vollmacht nach §§ 167, 168 BGB, die den Umfang ausdrücklich benennt.

Praktischer Hinweis: Die Vollmacht legitimiert mich zur Kommunikation. Ihre eigene Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO wird davon nicht berührt — dafür brauchen Sie zusätzlich eine Entbindungserklärung Ihrer Mandantschaft. Ich lege beides regelmäßig unaufgefordert vor.

Arbeitsteilung in der Praxis

Wer übernimmt was in einer hochkonflikthaften Kindschaftssache
AufgabeKanzleiOmbudsperson
Rechtliche Bewertung, Strategie, AnträgeJaNein
Schriftsätze, Rechtsbehelfe, FristwahrungJaNein
Prüfung von ErfolgsaussichtenJaNein
Vertretung im TerminJaNein — allenfalls Beistand nach § 12 FamFG neben der Person
Chronologie und Sachverhaltsordnung mit der MandantschaftMöglich, aber teuerKernaufgabe
Erwartungsmanagement, Deeskalation, EmotionsarbeitSelten abrechenbarKernaufgabe
Vorbereitung auf Jugendamtstermine und HilfeplangesprächeNicht üblichKernaufgabe
Beistand im Verwaltungsverfahren (§ 13 SGB X, § 14 VwVfG)Möglich, aber teuerKernaufgabe
Nachhalten von ZwischenvereinbarungenAufwändigKernaufgabe
Erklärung des Verfahrens in AlltagsspracheZeitintensivKernaufgabe

Entlastete Sprechstunde

Mandantschaft kommt mit geordneter Chronologie, sortierten Unterlagen und einer realistischen Zielvorstellung in Ihren Termin. Die Zeit fließt in Recht, nicht in Rekonstruktion.

Weniger Eskalationsdynamik

Wo Elternkonflikte über Ihren Schriftverkehr ausgetragen werden, steigen Kosten und Verfahrensdauer. Parallele ombudschaftliche Arbeit entlastet diesen Kanal spürbar.

Klare Rollentrennung

Ich erteile keinen Rechtsrat, der Ihrer Strategie zuwiderläuft. Bei rechtlichen Fragen verweise ich konsequent zurück an Sie — auch dann, wenn die Mandantschaft drängt.

Was es Ihre Kanzlei kostet

Kurzantwort

In aller Regel nichts — es kommt darauf an, wer mich beauftragt.

Es gibt zwei klar getrennte Konstellationen, und nur in der zweiten stellt Ihnen jemand eine Rechnung.

1. Die Familie beauftragt mich

Der Regelfall. Die begleitete Person ist meine Auftraggeberin und zahlt nach ihrer selbst gewählten Tarifstufe. Für Ihre Kanzlei entstehen keine Kosten und keine Rechnungsstellung. Ihr Mandatsverhältnis bleibt vollständig unberührt.

Sozialtarif für Eltern 40 – 220 €/h Fünf Stufen nach Selbsteinschätzung; Stufe B (100 €) entspricht meinem offengelegten Selbstkostensatz. Zur Tarifübersicht

2. Die Kanzlei beauftragt mich

Nur für Formate ohne Mandatsbezug: kollegiale Fallreflexion, Inhouse-Fortbildung, Konzeptarbeit, fachliche Einschätzung zu Systemdynamik oder Hilfeplanverfahren. Dann sind Sie Auftraggeberin — und es gilt die Tarifstufe D für Organisationen.

Tarifstufe D 220,00 €/h Keine Umsatzsteuer nach § 19 UStG. Fortbildungen und Reflexionsformate auf Anfrage auch als Halbtagespauschale.

Was ich ausdrücklich nicht anbiete

Keine Provisionen, keine Vermittlungsentgelte, keine Empfehlungsvereinbarungen und keine Beteiligung an Gebühren — in keine der beiden Richtungen. Das folgt schon aus § 49b Abs. 3 BRAO und den berufsrechtlichen Lauterkeitsanforderungen; ich halte es unabhängig davon für die Bedingung meiner Unabhängigkeit. Ebenso: keine Weitergabe von Mandantendaten ohne ausdrückliche Einwilligung, keine Erstellung von Schriftsätzen, auch nicht als Zuarbeit unter Ihrem Briefkopf, und keine Empfehlung bestimmter Kanzleien gegen Gegenleistung.

Formen der Zusammenarbeit

  1. Prozessbegleitung parallel zum Mandat

    Sie führen das Mandat, ich begleite die Mandantschaft durchgehend über die Laufzeit — in Verwaltungsverfahren, Hilfeplanung und in der Vorbereitung auf Ihre Termine. Abrechnung direkt mit der Mandantschaft, nicht über die Kanzlei.

  2. Vorbereitungsauftrag

    Vor Anhörungen und Terminen: Zielklärung, Rollenklärung, Perspektivwechsel, Formulierungsarbeit. Ergebnis ist ein Dokument, das die Mandantschaft in eigenem Namen verwendet — nicht in Ihrem und nicht in meinem.

  3. Sachverhaltsstrukturierung

    Aus einem Karton Unterlagen wird eine belastbare Chronologie mit Fundstellen. Beobachtung und Bewertung bleiben getrennt, damit Sie beides sauber verwenden können. Die rechtliche Bewertung nehme ich nicht vorweg.

  4. Kollegiale Fallreflexion

    Für Kanzleien mit hoher Belastung durch Hochkonfliktmandate: strukturierte Reflexion der Systemdynamik ohne Rechtsbezug — was hält den Konflikt am Laufen, was löst ihn. Dies ist der Fall, in dem Sie mich beauftragen (Stufe D).

Zwei konkrete Bausteine

Mandantenpflege und Prozessbegleitung

Die Leistung: durchgehende Verfahrensunterstützung. Ich fange die zeitintensive emotionale Belastung eskalierter Trennungsmandate strukturiert ab — über die gesamte Mandatslaufzeit hinweg, nicht in punktuellen Krisengesprächen.

  • Dauerhafte Deeskalation statt punktueller Feuerwehreinsätze
  • Juristische Bildungsarbeit: Eltern verstehen behördliche Abläufe und kommunizieren sachlich
  • Prozessfähige Mandantschaft: vorbereitet und stabilisiert im Termin
  • Beistand nach § 13 SGB X und § 14 VwVfG in Verfahren, in denen Sie nicht auftreten
  • Abstimmung mit Ihnen im Namen der Mandantschaft, auf Vollmacht nach §§ 167, 168 BGB
  • Kein Kanzleiaufwand: Abrechnung direkt mit den Eltern
Sozialtarif für Eltern 40 – 220 €/h Auch als monatliches Kontingent oder als Kommunikationsplatz ab 40 € im Monat. Kontingente ansehen

Sachverhaltsstrukturierung mit lokalem RAG-System

Das Verfahren: Aktenaufbereitung. Strukturierte Aufbereitung umfangreicher Verfahrensakten, Hilfepläne, Berichte und Gutachten zu einer belegten Chronologie mit Fundstellen — als Sachverhaltsgrundlage für Ihre eigene juristische Arbeit.

  • Lokales RAG-System: jede Aussage ist am Dokument belegt, keine freien Behauptungen
  • Keine Cloud-KI: die Analyse läuft auf einem isolierten System bei mir
  • Vorschwärzung durch die Mandantschaft plus NER-Prüfung als zweites Netz
  • Human-in-the-Loop: manuelle Sichtkontrolle vor jeder Freigabe
  • Kein Zugriff auf Ihre Infrastruktur: die Mandantschaft übergibt die Dokumente
Pauschale nach Umfang ab 80 € Aufwandsklasse × Selbstkostensatz × Tarifstufe — siehe Tabelle unten. Keine Umsatzsteuer nach § 19 UStG.

Pauschalen der Sachverhaltsstrukturierung

Aufwandsklasse × 100 € Selbstkostensatz × Faktor der Tarifstufe
UmfangAufwand SAB CD
Kompakt — bis rund 100 Seitenca. 2 h 80 €130 €200 €300 €440 €
Standard — bis rund 400 Seitenca. 4 h 160 €260 €400 €600 €880 €
Umfangreich — Aktenkonvolut mit Gutachtenca. 8 h 320 €520 €800 €1.200 €1.760 €

Übersteigt der tatsächliche Aufwand die Klasse um mehr als 20 %, spreche ich das vorher ab; ohne Zustimmung entstehen keine Mehrkosten. Bleibt er darunter, rechne ich die niedrigere Klasse ab. Beauftragt die Mandantschaft, gilt ihre Tarifstufe; beauftragt die Kanzlei, gilt Stufe D.

Warum das für Kanzleien rechnet

Stark eskalierte Familienrechtssachen blockieren Kapazitäten, die sich über das RVG kaum deckend abrechnen lassen. Beide Bausteine setzen genau an dieser Schnittstelle an: zwischen hochemotionalem Klientenvortrag und präziser juristischer Arbeit. Für Kanzleien im Raum NRW mit Schwerpunkt Aachen und Eschweiler komme ich zu einem kurzen Kennenlernen gern in Ihre Räume.

Datenschutz bei der Sachverhaltsstrukturierung

Der Ablauf ist nach „Privacy by Design and by Default“ (Art. 25 DSGVO) und Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) aufgebaut. Ich beschreibe ihn vollständig, damit Sie ihn selbst bewerten können — die vier Stufen im Einzelnen:

  1. Übermittlung über ein Portal mit Serverstandort Deutschland

    Die Übergabe läuft über das passwortgeschützte Portal co-parent-ai.elternbleiben.info per HTTPS (TLS 1.3). Serverstandort ist ausschließlich Deutschland (Frankfurt am Main, 1blu AG); ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO liegt vor. Jeder Link ist individuell passwortgeschützt und läuft nach 30 Tagen automatisch ab.

  2. Vorschwärzung durch die Mandantschaft

    Personenbezogene Daten werden vor dem Upload von der Mandantschaft selbst geschwärzt. Sie entscheidet, was sie herausgibt — die Datenminimierung beginnt also bei der betroffenen Person, nicht erst bei mir. Eine Anleitung dazu erhält sie von mir.

  3. NER-Prüfung und manuelle Sichtkontrolle

    Die bereits geschwärzten PDFs lade ich auf mein lokales System. Eine Named-Entity- Recognition sucht ausschließlich nach übersehenen Stellen; die Freigabe zur Analyse erfolgt erst nach meiner abschließenden manuellen Sichtkontrolle (Human-in-the-Loop).

  4. Analyse ohne Cloud-KI, definierte Löschfristen

    Die eigentliche Auswertung läuft auf einem lokalen, vom Netz isolierten System. Es kommt kein Cloud-KI-Dienst zum Einsatz, und es findet keine Übermittlung in Drittländer statt. Hochgeladene Dateien werden spätestens nach 30 Tagen, meine lokalen Kopien spätestens 14 Tage nach Abschluss der Analyse.

Was das für die Verantwortlichkeit Ihrer Kanzlei bedeutet

Die Dokumente müssen Ihre Kanzleiräume nicht durchlaufen: Die Übergabe erfolgt direkt durch die Mandantschaft, auf ihre Entscheidung und in ihrer Verantwortung. Ich bin insoweit eigenständig Verantwortlicher gegenüber der begleiteten Person, nicht Auftragsverarbeiter Ihrer Kanzlei.

Eine Garantie, dass kein Risiko besteht, gebe ich bewusst nicht ab — die könnte niemand seriös geben, und Sie müssten sie ohnehin selbst prüfen. Was ich gebe, ist Transparenz: Auf Anfrage erhalten Sie die Verarbeitungsübersicht, die technischen und organisatorischen Maßnahmen und den AVV des Hosters, damit Sie Ihre eigene Bewertung nach Art. 5 und 32 DSGVO und § 43a Abs. 2 BRAO vornehmen können. Halten Sie den Weg für Ihr Mandat nicht für tragfähig, sagen Sie es — dann findet die Aufbereitung ohne technische Unterstützung statt.

Warum Kanzleien mit mir zusammenarbeiten

Die Sprechstunde wieder für das Recht nutzen

In hochkonflikthaften Familienmandaten verbraucht sich ein großer Teil der Sprechstunde nicht für Rechtsfragen, sondern für Sachverhaltsrekonstruktion, emotionale Deeskalation und Terminvorbereitung. Das ist notwendig — ohne diese Grundierung kann die rechtliche Strategie nicht wirken. Aber es ist nicht das, wofür Sie ausgebildet sind und wofür Ihre Gebührenordnung vorgesehen ist.

Wenn ich eine Mandantschaft über Monate oder Jahre begleite, übernehme ich genau diese Vorarbeit. Ich strukturiere die Chronologie, bereite Termine vor, höre zu, wenn Frustration oder Angst dominant werden, und stelle sicher, dass die Familie den Sachverhalt selbst versteht. Das entlastet Sie, und es macht Ihre Kanzlei für komplexe Fälle attraktiver: Mandanten, die vorbereitet zu Ihnen kommen, die ihren Sachstand kennen und deren emotionale Stabilität mehr von einer Continuity-Person abhängt als von der Kanzlei, entwickeln stärkere, längerfristigere Mandatsbeziehungen.

Keine Kosten für Sie — Mandantenzufriedenheit inklusive

Die begleitete Person ist meine Auftraggeberin und rechnet direkt mit mir ab. Das bedeutet: Sie berechnen Ihre reguläre Rechtsanwaltsgebühr, ich berechne die Ombudsarbeit separat. Es gibt keine Abstimmungsprobleme, keine gemeinsamen Rechnungen, keine Gebührenstreitigkeiten über die Schnittstelle. Für Ihre Mandantschaft ist es auch transparent — sie zahlt das, was Recht kostet, und das, was Begleitung kostet, und kann beide Leistungen klar voneinander unterscheiden.

Gleichzeitig profitieren Sie von der Zufriedenheit einer betreuten Mandantschaft. Sie wirkt in Ihren Verfahren mit, weil sie vorbereitet ist und verstanden hat, worum es geht. Das reduziert Missverständnisse und Konflikte innerhalb des Mandatsverhältnisses — zu Ihren Gunsten.

Wie die Empfehlung funktioniert

Kanzleien, die mit mir zusammenarbeiten, empfehlen mich ihren Mandanten weiter — nicht, weil sie eine Provision bekämen (das gibt es nicht und ist auch nach § 49b Abs. 3 BRAO nicht zulässig), sondern weil die Erfahrung spricht. Ein Mandant, der gut begleitet wurde, ist eine Referenz für den nächsten.

Ähnlich wie ein Jugendamt bei Bedarf eine unabhängige Ombudsperson empfehlen kann, können Sie als Kanzlei einer Familie sagen: „Es gibt jemanden, der spezialisiert ist auf die emotionale und organisatorische Vorbereitung solcher Verfahren. Das macht Ihren Prozess mit mir stabiler." Die Familie entscheidet dann selbst, ob sie diese Unterstützung in Anspruch nimmt. Wenn ja, haben Sie und ich eine klare Arbeitsteilung; wenn nein, läuft Ihr Mandat wie gehabt.

Dieses Modell funktioniert nur, wenn keine Geldflüsse zwischen Kanzlei und Ombudsperson fließen. Deshalb: Keine Provisionen, keine Kickbacks, keine versteckten Anreize. Ich empfehle umgekehrt Mandanten an Anwälte weiter, wenn sie rechtliche Hilfe brauchen — ohne Gegenleistung, ohne Absprache. Das ist die Voraussetzung meiner Unabhängigkeit, und Ihre Unabhängigkeit ist darin eingeschlossen.

Die Grenze zwischen Recht und Ombudschaft

Ich bin kein Diplomjurist, also kein Rechtsanwalt. Ich arbeite seit über 11 Jahren mit Menschen, welche im Familienrecht, Zivilrecht und dem SGB VIII-Spannungsverhältnis sich bewegen und Orientierung, Begeitung und Ermutigung brauchen. Daher ist nicht eine Frage von Lizenzen, sondern von Rolle und Fokus. Ich biete keine Rechtsberatung im engeren Sinne an — ich erkläre Verfahren, ich beleuchte Optionen (bin ein 'Creator', der Chancen und Möglichkeiten generiert), die Sie als Anwalt entwickelt haben, die Rechtsposition bleibt Ihre Aufgabe.

Gleichzeitig ist Rechtsdienstleistung nach § 5 RDG möglich als Nebenleistung zur Ombudschaftstätigkeit: Wenn ich eine Familie begleite, beantworte ich auch Verfahrensfragen — aber die Gebühr richtet sich nicht danach. Ich stelle nicht in Rechnung, was die juristische Komponente wert ist; ich stelle in Rechnung, was meine fachliche Arbeit kostet. Das ist der Unterschied zwischen einer Ombudsperson und einer Anwältin.

Für Sie bedeutet das: In Ihrem Gespräch mit der Familie können Sie klar sagen, welche Fragen in Ihre Verantwortung fallen und welche in meine. Und das ist nicht verwaschen — es ist scharf abgegrenzt und in der Vereinbarung mit der Familie dokumentiert.

Grundhaltung: Ehrlich, unabhängig, kooperativ

Meine Tätigkeit fußt auf § 13 SGB X (Bevollmächtigte und Beistände im Sozialverwaltungsverfahren), § 12 FamFG (Beistand im familiengerichtlichen Verfahren) und § 9a SGB VIII (Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe). Das sind nicht irgendwelche Normen — das ist ein klar definiertes Rollen-Set, das sagt: Ich arbeite unabhängig, ich bin an die Interessen einer Person gebunden (meinen Mentees), und ich bin nicht weisungsgebunden.

Das bedeutet auch: Ich werde nicht zum Werkzeug Ihrer Strategie. Wenn ich in einem Fall eine Familie begleite und die Familie will etwas anderes als das, was Sie rechtlich für sinnvoll halten, halte ich mich an die Familie. Das klingt nach Konflikt — ist aber in der Praxis Qualität. Weil wenn ein Gericht oder ein Jugendamt meine Stellungnahme liest, sieht es eine Person, die wirklich unabhängig ist, die nicht von einer Kanzlei beauftrag ist, und die deshalb glaubwürdig ist.

Was ich tue: Ich höre zu, ich fasse Sachverhalte sachlich zusammen, ich arbeite an Kommunikation und an realistischen Einschätzungen. Ich tue das freundlich und respektvoll gegenüber allen Beteiligten — auch gegenüber einem Jugendamt oder einem gegnerischen Anwalt. Aber die Begleitung steht auf der Seite meiner Mentees, nicht auf Ihrer Seite. Das ist ein Feature, kein Bug — weil es Ihre Kanzlei auch schützt.

Häufig gestellte Fragen zur Zusammenarbeit

Häufige Fragen

Ist das nicht unerlaubte Rechtsdienstleistung?

Nein, solange die Grenze gewahrt bleibt. Allgemeine juristische Bildungsarbeit ist schon nach § 2 RDG keine Rechtsdienstleistung, weil sie sich nicht auf die konkrete fremde Angelegenheit bezieht. Darüber hinaus erlaubt § 5 RDG Rechtsdienstleistungen, die als Nebenleistung zu einer anderen Tätigkeit gehören — hier zur sozialpädagogischen Begleitung und Beistandschaft. Für unentgeltlich begleitete Fälle tritt § 6 RDG hinzu.

Entscheidend ist, dass die rechtliche Komponente Nebensache bleibt und nicht zum preisbildenden Kern wird. Meine Preise bemessen sich deshalb ausschließlich nach Zeitaufwand und fachlicher Qualifikation der sozialpädagogischen Arbeit — nicht nach einem rechtlichen Leistungsanteil. Die Abgrenzung dokumentiere ich in der Vereinbarung mit der begleiteten Person.

Was kostet Sie das als Kanzlei?

Im Regelfall nichts. Begleite ich eine Familie, ist die begleitete Person meine Auftraggeberin und rechnet allein mit mir ab. Es gibt keine Rechnungsstellung an die Kanzlei, keine Beteiligung an Gebühren und keine Verrechnung mit Ihrem Honorar.

Die Leistungskosten und Tarifstufen sind auf meiner Leistungs- und Abrechnungsseite transparent dargelegt.

Beauftragen Sie mich direkt — für Fallreflexion, Fortbildung oder fachliche Einschätzung ohne Mandatsbezug — sind das zwei getrennte Verhältnisse, und ich vermische sie nicht.

Auf welcher Grundlage stimmen Sie sich mit meiner Kanzlei ab?

Auf Grundlage einer schriftlichen Vollmacht, die mir die begleitete Person nach §§ 167, 168 BGB erteilt. Sie benennt den Umfang ausdrücklich — in der Regel: Austausch zu Terminlage, Sachstand und Unterlagen — und ist jederzeit widerruflich. Ich lege sie Ihnen unaufgefordert vor.

Davon zu unterscheiden ist Ihre eigene Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO: Die Vollmacht legitimiert mich, entbindet aber nicht Sie. Dafür benötigen Sie zusätzlich eine Entbindungserklärung Ihrer Mandantschaft. In der Praxis liegen beide Papiere zusammen vor, bevor der erste Austausch stattfindet.

Im Verwaltungsverfahren trete ich daneben als Beistand nach § 13 SGB X beziehungsweise § 14 VwVfG auf, im familiengerichtlichen Termin als Beistand nach § 12 FamFG — jeweils neben der Person, nie an ihrer Stelle.

Fließen Provisionen oder Empfehlungsentgelte?

Nein, in keine Richtung. Ich zahle nichts für Mandatszuführung und nehme nichts dafür an. Das ergibt sich aus § 49b Abs. 3 BRAO für Ihre Seite und aus meinem eigenen Unabhängigkeitsanspruch für meine. Wenn ich einer Familie empfehle, anwaltlichen Rat einzuholen, nenne ich keine bestimmte Kanzlei gegen Gegenleistung.

Was ist mit Verschwiegenheit und Zeugnisverweigerungsrecht?

Ich arbeite vertraulich, verfüge aber nicht über ein anwaltliches Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO oder § 383 ZPO. Das kommuniziere ich der begleiteten Person zu Beginn ausdrücklich. Für Sie heißt das konkret: Sensible strategische Überlegungen bleiben in der Kanzlei, nicht in der Begleitung — und ich frage auch nicht danach.

Kann ich Sie als Kanzlei beauftragen?

Nur für Formate ohne Mandatsbezug: Fallreflexion, Fortbildung, Konzeptarbeit, fachliche Einschätzung zu Systemdynamik oder Hilfeplanverfahren. Für die Begleitung einer Familie ist die begleitete Person selbst meine Auftraggeberin. Diese Konstruktion ist Voraussetzung meiner Unabhängigkeit und lässt sich gegenüber Gericht und Jugendamt auch so vertreten — was für Sie wiederum bedeutet, dass meine Stellungnahmen nicht als bezahlte Parteiäußerung Ihrer Kanzlei angreifbar sind.

Wie sicher ist die KI-gestützte Aktenaufbereitung?

Die Auswertung läuft auf einem lokalen, isolierten System ohne Cloud-KI-Dienst und ohne Drittlandtransfer. Die Übergabe erfolgt über ein passwortgeschütztes Portal mit Serverstandort Deutschland und AVV nach Art. 28 DSGVO; die Mandantschaft schwärzt vorab selbst, eine NER-Prüfung und meine manuelle Sichtkontrolle dienen als zusätzliche Netze. Löschung nach 30 beziehungsweise 14 Tagen.

Eine Nullrisiko-Garantie gebe ich bewusst nicht ab. Auf Anfrage erhalten Sie die Verarbeitungsübersicht und die technisch-organisatorischen Maßnahmen, damit Sie selbst bewerten können. Halten Sie den Weg für Ihr Mandat nicht für tragfähig, arbeite ich ohne technische Unterstützung — das dauert länger und kostet entsprechend mehr, ist aber jederzeit möglich.

Woran erkenne ich, dass ein Fall für Ombudschaft geeignet ist?

Typische Indikatoren: Das Verfahren stockt nicht an Rechtsfragen, sondern an Kommunikation. Die Mandantschaft erscheint zu Terminen unvorbereitet oder emotional überflutet. Parallel läuft ein Hilfeplanverfahren, in dem Sie nicht auftreten. Oder: Ihre Sprechstunde geht überwiegend für Sachverhaltsrekonstruktion und Beruhigung drauf.

Arbeiten Sie auch für die Gegenseite?

Nicht im selben Verfahren. Sobald ich eine Person begleite, ist eine Begleitung des anderen Elternteils in derselben Sache ausgeschlossen. Anfragen aus einem laufenden Verfahren, in dem ich bereits tätig bin, lehne ich ab und lege den Grund offen. Eine Mediation zwischen den Eltern biete ich grundsätzlich nicht an — sie verlangt Allparteilichkeit, die mit der Beistandsrolle unvereinbar ist.

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Mandantschaft, die den Rahmen schon kennt

Die Wissensdatenbank elternbleiben WISSEN erklärt Verfahrensabläufe und Grundbegriffe allgemeinverständlich. Das verkürzt den Teil Ihrer Sprechstunde, der sonst für Grundlagenerklärung draufgeht.

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