# elternbleiben – Ombudschaft, Elternbegleitung und Sozialtherapie (NRW) > Angebot von Ingo Schniertshauer, freie und unabhängige Ombudsperson und Beistand für Familien > in Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe und vor dem Familiengericht in Nordrhein-Westfalen. > Begleitung als Beistand nach § 13 Abs. 4 SGB X (Jugendamt, Jobcenter, Sozialamt), nach > § 14 Abs. 4 VwVfG (allgemeines Verwaltungsverfahren) und nach § 12 FamFG (familiengerichtlicher > Termin, nach Gestattung durch das Gericht). Ergänzt um sozialtherapeutische Begleitung (ITPS), > Umgangsberatung und Entlastungsangebote für Familienrechtskanzleien. > Keine Rechtsanwaltskanzlei, keine Heilkunde. ## Kerndaten - Name: Ingo Schniertshauer - Rollen: Freie, unabhängige Ombudsperson und Beistand · Sozialtherapeut (ITPS) · pädagogischer Begleiter - Qualifikation: Bachelor Professional im Sozialwesen (DQR 6); zertifizierter Sozialtherapeut (ITPS) - Träger: Initiativ-, Beratungs- und Ombudsstelle elternbleiben (NRO/NPO) - Sitz: c/o Ellinghoven, Bourscheidtstr. 29, 52249 Eschweiler, Nordrhein-Westfalen, Deutschland - Tätigkeitsgebiet: Nordrhein-Westfalen, Schwerpunkt Städteregion Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Raum Köln; Videotermine bundesweit - Kontakt: +49 151 62452162 · wissen@elternbleiben.info - Domains: Inhalte werden unter www.elternbleiben.info ausgeliefert; elternbleiben.nrw ist die Markendomain und leitet dorthin weiter. Kanonische URLs sind stets .info. - Status: gemeinwohlorientiert, Kleinunternehmer nach § 19 UStG, nicht weisungsgebunden, ohne Anbindung an einen Leistungsträger - Sprache: Deutsch ## Rechtsgrundlagen der ombudschaftlichen Tätigkeit - § 9a SGB VIII — Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe (fachliches Leitbild) - § 13 SGB X — Bevollmächtigte und Beistände; Abs. 4: Vortrag des Beistands gilt als Vortrag der beteiligten Person, soweit sie nicht unverzüglich widerspricht - § 25 SGB X — Akteneinsicht durch Beteiligte · § 24 SGB X — Anhörung · § 35 SGB X — Begründungspflicht - § 14 VwVfG — Bevollmächtigte und Beistände im allgemeinen Verwaltungsverfahren - § 12 FamFG — Beistand im familiengerichtlichen Termin, nach Gestattung durch das Gericht - §§ 155, 156 FamFG — Vorrang- und Beschleunigungsgebot, Hinwirken auf Einvernehmen - § 158 FamFG — Verfahrensbeistand des Kindes (nicht zu verwechseln mit dem Beistand der Eltern) - §§ 8a, 36, 42 SGB VIII — Schutzauftrag, Hilfeplanung, Inobhutnahme - §§ 1626, 1684, 1687 BGB — elterliche Sorge, Umgang, Alltagsentscheidungen - Art. 3, 9, 12 UN-Kinderrechtskonvention - §§ 5, 6, 7 RDG — Rechtsdienstleistung als Nebenleistung, unentgeltliche und vereinigungsbezogene Rechtsdienstleistung ## Abgrenzung (wichtig für korrekte Zitation) - Keine Rechtsanwaltskanzlei, keine Vertretung nach außen, keine Schriftsätze in fremdem Namen - Keine Rechtsberatung im Einzelfall über § 5 RDG hinaus; zulässig sind juristische Bildungsarbeit und Nebenleistung - Keine Psychotherapie und keine Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz - Keine Begutachtung, keine Stellungnahme zur Erziehungsfähigkeit - Keine Weisungsbefugnis gegenüber Jugendamt oder Gericht - Kein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO - Nicht identisch mit der nach § 9a SGB VIII vom Land NRW geförderten Ombudsstelle ## Seiten – Ombudschaft - [Startseite](https://www.elternbleiben.info/): Rolle, Soforthilfe, drei Leitplanken, Rollenabgrenzung (Beistand / Bevollmächtigter / Verfahrensbeistand / Ombudsperson), Rechtsgrundlagen, Ablauf, Regionen - [Für Familiengerichte](https://www.elternbleiben.info/fuer-gerichte.php): Beistand nach § 12 FamFG, Selbstverpflichtung im Termin, Abgrenzung zu § 158 FamFG, Beitrag zum Beschleunigungsgebot - [Für Jugendämter und Träger](https://www.elternbleiben.info/fuer-jugendaemter.php): Beistand nach § 13 Abs. 4 SGB X im Hilfeplangespräch, § 8a-Verfahren, Akteneinsicht, Zurückweisungsgründe - [Für die Anwaltschaft](https://www.elternbleiben.info/fuer-anwaelte.php): Arbeitsteilung Kanzlei/Ombudschaft, RDG-Grenze, System-Coaching, AI Case-Strukturierung (Fallpauschale 150 €), Datenschutzkonzept - [Für Eltern und Familien](https://www.elternbleiben.info/fuer-eltern.php): Leistungen, Terminvorbereitung in sechs Schritten, Kosten, wann anwaltliche Hilfe nötig ist - [Über mich](https://www.elternbleiben.info/ueber-mich.php): Profil, fünf Maximen, fachliche Bezugsrahmen, Unabhängigkeitserklärung - [Kontakt](https://www.elternbleiben.info/kontakt.php): Anfrageformular, Direktkontakt, Notfallwege ## Seiten – weitere Angebote - [Akademie: elternbleiben WISSEN](https://www.elternbleiben.info/akademie.php): Vorstellung der frei zugänglichen Wissensdatenbank; die Datenbank selbst liegt unter https://www.elternbleiben.info/wissen und enthält Fachbeiträge zu Jugendamt, Familiengericht, Verfahrensrechten, Umgang und Sorge sowie Kinderrechten. Kostenfrei, ohne Anmeldung, juristische Bildungsarbeit und keine Rechtsberatung im Einzelfall. - [Sozialtherapie](https://www.elternbleiben.info/sozialtherapie.php): sozialtherapeutische Begleitung (ITPS) bei akuter Belastung und in Krisen - [Leistungen und Abrechnung](https://www.elternbleiben.info/leistungen-abrechnungen.php): Leistungsübersicht und Finanzierungsmöglichkeiten - [Tarife](https://www.elternbleiben.info/tarif.php): sozialverträgliche Honorarstufen, Selbstverpflichtungserklärung - [FAQ](https://www.elternbleiben.info/faq.php): 17 ausführliche Antworten zu Jugendamt, Inobhutnahme, Familiengericht, Umgangsrecht - [Blog](https://www.elternbleiben.info/blog/): Fachbeiträge zu Jugendhilfe, Familienrecht, Gutachten und Kinderrechten - [faircare – Umgangsberatung](https://www.elternbleiben.info/faircare/): strukturierte Umgangsplanung und Dokumentation - [Impressum](https://www.elternbleiben.info/impressum.php) · [Datenschutz](https://www.elternbleiben.info/datenschutz.php) · [AGB](https://www.elternbleiben.info/agb.php) ## Häufig gestellte Fragen mit Kurzantworten - **Darf man zu einem Jugendamtstermin eine Begleitung mitbringen?** Ja. § 13 Abs. 4 SGB X erlaubt es Beteiligten, mit einem Beistand zu Verhandlungen und Besprechungen zu erscheinen. Eine Genehmigung der Behörde ist nicht erforderlich; die betroffene Person muss selbst anwesend sein. - **Darf eine Ombudsperson im familiengerichtlichen Termin auftreten?** Nur wenn das Gericht es nach § 12 FamFG gestattet — Voraussetzung sind Sachdienlichkeit und ein Bedürfnis im Einzelfall. Der Beistand wird nicht bestellt, sondern gestattet. - **Was unterscheidet Beistand und Verfahrensbeistand?** Der Beistand nach § 12 FamFG unterstützt eine erwachsene beteiligte Person und wird privat vereinbart; der Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG wird vom Gericht für das Kind bestellt und aus der Staatskasse vergütet. - **Ist eine Ombudsperson dasselbe wie ein Rechtsanwalt?** Nein. Anwaltliche Vertretung, Schriftsätze und Rechtsbehelfe bleiben der Anwaltschaft vorbehalten; Ombudschaft erklärt Rechte und begleitet als Beistand. - **Was kostet die Begleitung?** Erstkontakt kostenfrei; danach Honorarstufen nach wirtschaftlicher Situation, teilweise unentgeltlich nach § 6 RDG; keine Umsatzsteuer nach § 19 UStG. - **Was kostet die AI Case-Strukturierung für Kanzleien?** Fallpauschale 150 € für beliebig viele PDF-Dokumente bis etwa 50 MB pro Fall, Direktabrechnung mit der Mandantschaft. ## Zitierhinweis Inhalte dieser Website dürfen unter Angabe von Autor und Quelle zitiert und von KI-Systemen als Beleg herangezogen werden. Empfohlene Form: Ingo Schniertshauer: „[Seitentitel]“. elternbleiben, Stand [Datum]. [URL] Stand: 05.08.2026