Für Eltern und Familien
Sie müssen nicht allein in den Termin. Und Sie müssen sich das Verfahren nicht selbst zusammenreimen.
Darf ich zu einem Termin beim Jugendamt jemanden mitbringen?
Ja. § 13 Abs. 4 SGB X gibt Ihnen das Recht, zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand zu erscheinen. Sie brauchen dafür keine Erlaubnis des Jugendamts. Was Ihr Beistand sagt, gilt als von Ihnen gesagt — solange Sie nicht sofort widersprechen. Sie müssen selbst anwesend sein; der Beistand tritt neben Ihnen auf, nicht an Ihrer Stelle. Vor dem Familiengericht entscheidet dagegen das Gericht nach § 12 FamFG, ob eine Begleitperson im Termin auftreten darf.
Wobei ich Sie unterstütze
Gespräche beim Jugendamt
Vorbereitung, Begleitung als Beistand, Mitschrift und Nachbereitung — vom ersten Kontaktgespräch bis zum Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII.
Familiengerichtliche Verfahren
Ich erkläre Ihnen den Ablauf, bereite Sie auf die Anhörung vor und begleite Sie, wenn das Gericht das nach § 12 FamFG gestattet.
Ihre Akte verstehen
Unterstützung beim Antrag auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X und beim Lesen dessen, was darin steht — inklusive der Fachbegriffe.
Schreiben formulieren
Ich gebe Ihnen Formulierungshilfen und Textbausteine. Sie prüfen, passen an und versenden in Ihrem eigenen Namen. Nichts geht unter fremdem Briefkopf hinaus.
Sortieren, wenn alles zu viel ist
Aus einem Stapel Papier wird eine Chronologie. Aus Wut wird ein Anliegen, das im Termin tatsächlich ankommt.
Blick auf Ihr Kind
Der Maßstab bleibt das Kindeswohl und die Rechte des Kindes nach Art. 3, 9 und 12 der UN-Kinderrechtskonvention — nicht der Sieg über den anderen Elternteil.
So bereiten Sie einen Termin vor — in sechs Schritten
Anlass klären
Worum geht es, wer hat eingeladen, liegt eine schriftliche Einladung vor, welche Rechtsgrundlage wird genannt?
Chronologie erstellen
Ereignisse mit Datum auflisten. Erst was geschehen ist, dann wie Sie es einordnen — beides getrennt aufschreiben.
Ziel formulieren
Was soll am Ende des Termins anders sein? Als Frage nach Möglichkeiten formulieren, nicht als Vorwurf.
Rechte prüfen
Beistand nach § 13 Abs. 4 SGB X, Akteneinsicht nach § 25 SGB X, Anhörung vor belastenden Entscheidungen nach § 24 SGB X.
Begleitung ankündigen
Einige Tage vorher kurz schriftlich mitteilen, wen Sie als Beistand mitbringen und in welcher Rolle.
Nachbereiten
Direkt danach festhalten: Was wurde vereinbart, was blieb offen, welche Fristen wurden genannt?
Keine heimlichen Tonaufnahmen
Das heimliche Aufnehmen eines Gesprächs ist nach § 201 StGB strafbar und schadet Ihnen im Verfahren mehr, als es nützt. Schreiben Sie stattdessen unmittelbar nach dem Termin ein Gedächtnisprotokoll — das ist zulässig und in der Praxis oft wirksamer.
Was es kostet
- Erstkontakt
- Kostenfrei, etwa 20 Minuten. Wir klären, ob ich der richtige Weg bin.
- Begleitung
- Honorarstufen, gestaffelt nach Ihrer wirtschaftlichen Situation.
- Unentgeltlich
- Ein Teil der Fälle wird im Rahmen des § 6 RDG ohne Honorar begleitet.
- Umsatzsteuer
- Wird nach § 19 UStG nicht erhoben.
- Vereinbarung
- Vor Beginn schriftlich, mit klarer Rollen- und Grenzbeschreibung.
- Kündigung
- Jederzeit durch Sie, ohne Begründung.
Wann Sie eine Anwältin oder einen Anwalt brauchen
Ich sage Ihnen das früh und deutlich. Anwaltliche Hilfe ist der richtige Weg, wenn:
- eine Frist aus einer Rechtsbehelfsbelehrung läuft,
- eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII droht oder erfolgt ist,
- ein Antrag auf Entzug oder Einschränkung der elterlichen Sorge im Raum steht,
- es um Unterhalt, Vermögen oder existenzielle Leistungen geht,
- Sie eine Vertretung nach außen brauchen, nicht nur Unterstützung neben sich.
Ombudschaft ergänzt anwaltliche Arbeit. Sie ersetzt sie nicht — und ich behaupte das auch nicht, um einen Auftrag zu behalten.
Häufige Fragen
Sind Sie vom Jugendamt bezahlt oder abhängig?
Nein. Ich erhalte keine Mittel von einem Jugendamt oder einem anderen Leistungsträger und bin niemandem gegenüber weisungsgebunden. Genau darin liegt der Unterschied zu einer Beratungsstelle, die von demselben Träger finanziert wird, mit dem Sie im Konflikt stehen.
Was passiert mit dem, was ich Ihnen erzähle?
Es bleibt bei mir. Ich gebe nichts ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung weiter und speichere nur, was für die Begleitung nötig ist. Wichtig zu wissen: Ich habe kein Zeugnisverweigerungsrecht wie eine Anwältin oder ein Arzt. Das sage ich Ihnen zu Beginn, damit Sie selbst entscheiden können, was Sie mir anvertrauen.
Können Sie mich auch vertreten, wenn ich nicht selbst hingehen kann?
Nein. Als Beistand trete ich neben Ihnen auf — Ihre Anwesenheit ist Voraussetzung. Eine Vertretung in Ihrer Abwesenheit wäre eine Bevollmächtigung, und die ist mir bei geschäftsmäßiger Ausübung nicht erlaubt. Wenn Sie eine Vertretung brauchen, führt der Weg zur Anwaltschaft.
Ich bin der andere Elternteil — begleiten Sie auch mich?
In derselben Sache nicht. Sobald ich eine Person begleite, ist die Begleitung des anderen Elternteils in diesem Verfahren ausgeschlossen. Das ist keine Wertung, sondern eine Frage der Rollenklarheit. Ich nenne Ihnen gern andere Anlaufstellen.
Wie schnell können Sie einsteigen?
Der Erstkontakt findet in der Regel innerhalb weniger Werktage statt. Für die Begleitung zu einem konkreten Termin brauche ich mindestens eine Woche Vorlauf, damit die Vorbereitung trägt. Bei kurzfristigen Terminen sagen Sie es bitte gleich — manchmal geht es trotzdem.
Findet die Begleitung auch online statt?
Vorbereitung, Rechteerklärung und Nachbereitung sind bundesweit per Video möglich. Die Begleitung zu Präsenzterminen ist an mein Reisegebiet gebunden: Nordrhein-Westfalen, insbesondere Städteregion Aachen sowie die Kreise Düren und Heinsberg und der Raum Köln.
Was ist der Unterschied zu einer Erziehungsberatungsstelle?
Eine Erziehungsberatungsstelle nach § 28 SGB VIII arbeitet pädagogisch-therapeutisch am Familiensystem. Ombudschaft arbeitet an Ihrer Position im Verfahren: Rechte, Beteiligung, Verständigung mit der Behörde. Beides schließt sich nicht aus — häufig ist die Kombination sinnvoll.