Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
OmbudsLex.AI – Lokale KI-gestützte Rechtsanalyse
§ 1 Gegenstand und Dauer
(1) Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten des Verantwortlichen (Auftraggeber) und des Auftragsverarbeiters (Ingo Schniertshauer, elternbleiben.nrw) im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch OmbudsLex.AI.
(2) Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist die KI-gestützte Analyse von Sachverhalten aus dem Bereich Jugendhilfe und Familienrecht mittels eines vollständig lokal betriebenen KI-Systems ohne Cloud-Anbindung.
(3) Dauer: Die Auftragsverarbeitung beginnt mit Vertragsschluss und endet mit dessen Beendigung.
§ 2 Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung
| Merkmal | Beschreibung |
|---|---|
| Art der Daten | Sachverhaltsdarstellungen, Verfahrensinformationen, pseudonymisierte Fallbeschreibungen |
| Betroffene Personen | Mandanten/Ratsuchende, ggf. beteiligte Behörden |
| Zweck | Erstellung rechtlicher Analysen als Formulierungshilfe (§ 9a SGB VIII) |
| Eingangsverarbeitung | Mehrstufige maschinelle Pseudonymisierung aller Texte vor Analyse und Speicherung (siehe Ziffer 3.6) |
| Verarbeitungsort | Ausschließlich lokal auf Hardware des Auftragsverarbeiters in Deutschland |
| Drittlandübermittlung | Keine – keine Übermittlung an KI-APIs oder Cloud-Dienste |
§ 3 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
3.1 Datentrennung
Jeder Mandant erhält eine eigene, isolierte ChromaDB-Datenbank. Eine Vermischung von Mandantendaten ist technisch ausgeschlossen.
3.2 Verschlüsselung
Sidecar-Dateien mit sensiblen Inhalten werden mit PBKDF2-SHA256 verschlüsselt gespeichert. Der Datenträger ist mit BitLocker gesichert.
3.3 Keine Drittübermittlung
OmbudsLex.AI führt keine Netzwerkverbindungen zu externen KI-Diensten (OpenAI, Google, Anthropic etc.). Alle Modelle laufen ausschließlich lokal. Dies ist technisch durch Betrieb ohne Internetzugang verifizierbar.
3.4 Zugangskontrolle
Das System ist auf einem passwortgeschützten Einzelplatzrechner installiert. Kein Fernzugriff, keine Netzwerkfreigabe.
3.5 Pseudonymisierung
Mandantendaten werden unter Kürzeln (z.B. 2607-30-ALB) gespeichert. Klarnamen erscheinen nicht in der Wissensdatenbank.
3.6 Mehrstufige maschinelle Pseudonymisierung der Eingangsdaten
Vor der eigentlichen Analyse durchläuft jeder eingehende Text eine dreistufige, vollständig lokal ausgeführte Erkennungs- und Ersetzungskette. Sie entfernt direkte und – soweit maschinell erkennbar – indirekte Identifikatoren, bevor der Sachverhalt in die Wissensdatenbank oder in das Analysemodell gelangt.
| Stufe | Komponente | Funktion |
|---|---|---|
| 1 | Microsoft Presidio (PII-Erkennung, regel- und NER-gestützt) |
Erkennung klassischer Identifikatoren: Namen, Anschriften, Geburts- und Termindaten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, IBAN, Aktenzeichen sowie Ausweis- und Versicherungsnummern. Ersetzung durch typisierte Platzhalter (z. B. <NAME_1>, <AZ_1>, <ORT_1>). |
| 2 | GLiNER (kontextsensitive Zero-Shot-NER) |
Erkennung domänenspezifischer Entitäten, die regelbasiert nicht erfasst werden: Bezeichnungen von Jugendämtern, Einrichtungen, Schulen, Gerichten, Verfahrensbeteiligten und Rollenbezügen. Ergänzt und korrigiert die Treffer aus Stufe 1. |
| 3 | Lokales Sprachmodell (Reasoning-Modell, ohne Netzverbindung) |
Abschließende Prüfung auf verbliebene Identifikatoren und auf indirekte Rückschlüsse, etwa durch singuläre Ereignis-, Orts- oder Datumskombinationen. Vereinheitlichung der Platzhalter über den gesamten Text bei Erhalt der inhaltlichen Lesbarkeit. |
Alle drei Stufen laufen auf derselben lokalen Hardware wie die Analyse selbst. Eine Übermittlung an externe Dienste findet zu keinem Zeitpunkt statt (vgl. Ziffer 3.3). Die Zuordnung zwischen Platzhalter und Klarwert wird – soweit sie für die Fallarbeit benötigt wird – ausschließlich in der verschlüsselten Sidecar-Datei nach Ziffer 3.2 gehalten und getrennt von der Wissensdatenbank gespeichert.
3.7 Kontrolle der maschinellen Pseudonymisierung
Die automatisierte Erkennung wird nicht als fehlerfrei unterstellt. Vor der Freigabe einer Analyse wird die pseudonymisierte Fassung durch die verantwortliche Ombudsperson stichprobenartig geprüft; festgestellte Lücken werden manuell geschlossen und die Erkennungsmuster entsprechend ergänzt. Die Entscheidung über Freigabe und Verwendung verbleibt beim Menschen (Human-in-the-Loop).
§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Verarbeitung ausschließlich nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen
- Sicherstellung der Vertraulichkeit durch alle zugriffsberechtigten Personen
- Unverzügliche Meldung bei Datenschutzverletzungen (Art. 33, 34 DSGVO)
- Unterstützung bei Betroffenenanfragen (Art. 15–22 DSGVO)
- Löschung oder Rückgabe aller Daten nach Vertragsende
§ 5 Pflichten des Verantwortlichen
- Sicherstellung der Rechtsgrundlage für die übermittelte Verarbeitung
- Pseudonymisierung vor Übermittlung von Klarnamen an den Auftragsverarbeiter; die maschinelle Pseudonymisierung nach Ziffer 3.6 ist eine zusätzliche Schutzmaßnahme und ersetzt diese Pflicht nicht
- Unverzügliche Weisungserteilung bei Änderungen des Verarbeitungszwecks
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
Es werden keine Unterauftragsverarbeiter eingesetzt. Die gesamte Verarbeitung erfolgt auf eigener Hardware des Auftragsverarbeiters. Insbesondere werden keine KI-Dienste Dritter (OpenAI, Google, Anthropic, Mistral etc.) als Unterauftragsverarbeiter genutzt.
§ 7 Kontakt und Abschluss
Dieser AVV wird als Teil des Hauptvertrags zwischen Auftraggeber und Ingo Schniertshauer (elternbleiben.nrw) geschlossen. Kontakt: Ombudschaft@elternbleiben.nrw