Stand: 20. September 2026 · gemäß Art. 28 DSGVO

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
OmbudsLex.AI – Lokale KI-gestützte Rechtsanalyse

Hinweis zur Anwendbarkeit: Dieser AVV gilt ausschließlich für externe Ombudspersonen, Beratungsstellen oder Träger, die OmbudsLex.AI im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung mit Ingo Schniertshauer (elternbleiben.nrw) nutzen. Für die eigene ombudschaftliche Tätigkeit von Ingo Schniertshauer selbst ist kein AVV erforderlich, da keine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO vorliegt – die Verarbeitung erfolgt vollständig lokal auf eigener Hardware ohne Cloud-Übermittlung.

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten des Verantwortlichen (Auftraggeber) und des Auftragsverarbeiters (Ingo Schniertshauer, elternbleiben.nrw) im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch OmbudsLex.AI.

(2) Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist die KI-gestützte Analyse von Sachverhalten aus dem Bereich Jugendhilfe und Familienrecht mittels eines vollständig lokal betriebenen KI-Systems ohne Cloud-Anbindung.

(3) Dauer: Die Auftragsverarbeitung beginnt mit Vertragsschluss und endet mit dessen Beendigung.

§ 2 Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung

MerkmalBeschreibung
Art der DatenSachverhaltsdarstellungen, Verfahrensinformationen, pseudonymisierte Fallbeschreibungen
Betroffene PersonenMandanten/Ratsuchende, ggf. beteiligte Behörden
ZweckErstellung rechtlicher Analysen als Formulierungshilfe (§ 9a SGB VIII)
EingangsverarbeitungMehrstufige maschinelle Pseudonymisierung aller Texte vor Analyse und Speicherung (siehe Ziffer 3.6)
VerarbeitungsortAusschließlich lokal auf Hardware des Auftragsverarbeiters in Deutschland
DrittlandübermittlungKeine – keine Übermittlung an KI-APIs oder Cloud-Dienste

§ 3 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

3.1 Datentrennung

Jeder Mandant erhält eine eigene, isolierte ChromaDB-Datenbank. Eine Vermischung von Mandantendaten ist technisch ausgeschlossen.

3.2 Verschlüsselung

Sidecar-Dateien mit sensiblen Inhalten werden mit PBKDF2-SHA256 verschlüsselt gespeichert. Der Datenträger ist mit BitLocker gesichert.

3.3 Keine Drittübermittlung

OmbudsLex.AI führt keine Netzwerkverbindungen zu externen KI-Diensten (OpenAI, Google, Anthropic etc.). Alle Modelle laufen ausschließlich lokal. Dies ist technisch durch Betrieb ohne Internetzugang verifizierbar.

3.4 Zugangskontrolle

Das System ist auf einem passwortgeschützten Einzelplatzrechner installiert. Kein Fernzugriff, keine Netzwerkfreigabe.

3.5 Pseudonymisierung

Mandantendaten werden unter Kürzeln (z.B. 2607-30-ALB) gespeichert. Klarnamen erscheinen nicht in der Wissensdatenbank.

3.6 Mehrstufige maschinelle Pseudonymisierung der Eingangsdaten

Vor der eigentlichen Analyse durchläuft jeder eingehende Text eine dreistufige, vollständig lokal ausgeführte Erkennungs- und Ersetzungskette. Sie entfernt direkte und – soweit maschinell erkennbar – indirekte Identifikatoren, bevor der Sachverhalt in die Wissensdatenbank oder in das Analysemodell gelangt.

StufeKomponenteFunktion
1 Microsoft Presidio
(PII-Erkennung, regel- und NER-gestützt)
Erkennung klassischer Identifikatoren: Namen, Anschriften, Geburts- und Termindaten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, IBAN, Aktenzeichen sowie Ausweis- und Versicherungsnummern. Ersetzung durch typisierte Platzhalter (z. B. <NAME_1>, <AZ_1>, <ORT_1>).
2 GLiNER
(kontextsensitive Zero-Shot-NER)
Erkennung domänenspezifischer Entitäten, die regelbasiert nicht erfasst werden: Bezeichnungen von Jugendämtern, Einrichtungen, Schulen, Gerichten, Verfahrensbeteiligten und Rollenbezügen. Ergänzt und korrigiert die Treffer aus Stufe 1.
3 Lokales Sprachmodell
(Reasoning-Modell, ohne Netzverbindung)
Abschließende Prüfung auf verbliebene Identifikatoren und auf indirekte Rückschlüsse, etwa durch singuläre Ereignis-, Orts- oder Datumskombinationen. Vereinheitlichung der Platzhalter über den gesamten Text bei Erhalt der inhaltlichen Lesbarkeit.

Alle drei Stufen laufen auf derselben lokalen Hardware wie die Analyse selbst. Eine Übermittlung an externe Dienste findet zu keinem Zeitpunkt statt (vgl. Ziffer 3.3). Die Zuordnung zwischen Platzhalter und Klarwert wird – soweit sie für die Fallarbeit benötigt wird – ausschließlich in der verschlüsselten Sidecar-Datei nach Ziffer 3.2 gehalten und getrennt von der Wissensdatenbank gespeichert.

Rechtliche Einordnung: Die Kette ersetzt identifizierende Merkmale maschinell. Solange eine Rückzuordnung über die Sidecar-Datei technisch möglich ist, handelt es sich um eine Pseudonymisierung im Sinne des Art. 4 Nr. 5 DSGVO – die Daten bleiben damit personenbezogen und die DSGVO anwendbar. Eine Anonymisierung mit der Folge, dass der Anwendungsbereich der DSGVO entfällt, liegt erst vor, wenn die Zuordnung gelöscht ist und eine Re-Identifizierung auch mit verhältnismäßigem Aufwand ausscheidet.

3.7 Kontrolle der maschinellen Pseudonymisierung

Die automatisierte Erkennung wird nicht als fehlerfrei unterstellt. Vor der Freigabe einer Analyse wird die pseudonymisierte Fassung durch die verantwortliche Ombudsperson stichprobenartig geprüft; festgestellte Lücken werden manuell geschlossen und die Erkennungsmuster entsprechend ergänzt. Die Entscheidung über Freigabe und Verwendung verbleibt beim Menschen (Human-in-the-Loop).

§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters

§ 5 Pflichten des Verantwortlichen

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

Es werden keine Unterauftragsverarbeiter eingesetzt. Die gesamte Verarbeitung erfolgt auf eigener Hardware des Auftragsverarbeiters. Insbesondere werden keine KI-Dienste Dritter (OpenAI, Google, Anthropic, Mistral etc.) als Unterauftragsverarbeiter genutzt.

§ 7 Kontakt und Abschluss

Dieser AVV wird als Teil des Hauptvertrags zwischen Auftraggeber und Ingo Schniertshauer (elternbleiben.nrw) geschlossen. Kontakt: Ombudschaft@elternbleiben.nrw