Stand: 17. September 2026 · Verantwortlicher: Ingo Schniertshauer, elternbleiben.nrw

Datenschutzerklärung
OmbudsLex.AI – Lokale KI-gestützte Rechtsanalyse

Das Wesentliche vorab: OmbudsLex.AI verarbeitet alle Daten ausschließlich lokal auf einem Rechner in Deutschland. Es findet keine Übermittlung an KI-APIs, Cloud-Dienste oder Dritte statt. Diese Datenschutzerklärung legt offen, was technisch passiert.

1. Verantwortlicher

Ingo Schniertshauer
elternbleiben.nrw – Freie Ombudsperson nach § 9a SGB VIII
E-Mail: Ombudschaft@elternbleiben.nrw
Website: www.elternbleiben.nrw

2. Welche Daten werden verarbeitet?

Im Rahmen der OmbudsLex.AI-Analyse werden folgende Daten verarbeitet:

Es werden keine Gesundheitsdaten, Bankdaten oder besonders sensible Kategorien gemäß Art. 9 DSGVO in der KI-Wissensdatenbank gespeichert. Dokumente mit solchen Inhalten werden vor der Analyse pseudonymisiert oder geschwärzt.

3. Wie werden die Daten verarbeitet?

Technischer Ablauf – vollständig lokal:
  1. Sachverhalt wird eingegeben (lokal, kein Netzwerkübergang)
  2. Embedding-Modell (nomic-embed-text, lokal) wandelt Text in Vektoren um
  3. ChromaDB (lokal) sucht ähnliche Entscheidungen aus der Wissensdatenbank
  4. DeepSeek-R1 14B (lokal, 14 Milliarden Parameter) erstellt die Analyse
  5. Ergebnis wird lokal als Datei gespeichert und manuell geprüft
Kein Schritt dieser Kette berührt das Internet oder externe Server.

4. Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von:

5. Speicherdauer und Löschung

Mandantendaten werden für die Dauer der ombudschaftlichen Begleitung gespeichert. Nach Abschluss des Verfahrens können Daten auf Wunsch gelöscht werden. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen (§ 257 HGB, § 147 AO) bleiben unberührt. Die Wissensdatenbank mit allgemeinen Rechtsentscheidungen enthält keine personenbezogenen Daten und unterliegt keiner Löschpflicht.

6. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf:

Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich an: Ombudschaft@elternbleiben.nrw

7. Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In NRW ist dies die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW):
www.ldi.nrw.de

8. Keine automatisierte Entscheidungsfindung

OmbudsLex.AI trifft keine automatisierten Entscheidungen im Sinne des Art. 22 DSGVO. Alle KI-generierten Analysen sind Formulierungshilfen und werden vor jeder Verwendung durch Ingo Schniertshauer geprüft und freigegeben. Die Entscheidungshoheit verbleibt stets beim Menschen.

9. KI-Offenlegung (EU AI Act, Art. 52)

OmbudsLex.AI nutzt ein großes Sprachmodell (DeepSeek-R1 Distill Qwen 14B) zur Erstellung von Textanalysen. Die KI-Nutzung wird gegenüber Ratsuchenden offengelegt. KI-generierte Inhalte sind als solche gekennzeichnet und werden nicht als eigenständige Rechtsberatung ausgegeben.