
Ingo Schniertshauer
Freie, unabhängige Ombudsperson und Beistand. Bachelor Professional im Sozialwesen (DQR 6) · Sozialtherapeut (ITPS).
Wer ist Ingo Schniertshauer?
Ingo Schniertshauer ist eine freie, unabhängige Ombudsperson und Beistand für Familien in Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe und vor dem Familiengericht mit Sitz in Eschweiler, Nordrhein-Westfalen. Er ist Bachelor Professional im Sozialwesen (DQR 6) und zertifizierter Sozialtherapeut (ITPS) und Gründer der Initiativ-, Beratungs- und Ombudsstelle elternbleiben.nrw. Seine Tätigkeit stützt sich auf § 13 SGB X, § 12 FamFG, § 14 VwVfG und die §§ 5, 6, 7 RDG. Er ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine Heilkunde.
Profil
- Name
- Ingo Schniertshauer
- Rolle
- Freie, unabhängige Ombudsperson und Beistand
- Qualifikation
- Bachelor Professional im Sozialwesen (DQR 6)
- Zertifizierter Sozialtherapeut (ITPS)
- Gründung
- Initiativ-, Beratungs- und Ombudsstelle elternbleiben.nrw
- Sitz
- 52249 Eschweiler, Nordrhein-Westfalen
- Gebiet
- NRW, Schwerpunkt Städteregion Aachen, Kreise Düren und Heinsberg, Raum Köln
- Sprachen
- Deutsch
- Status
- Gemeinwohlorientiert, Kleinunternehmer nach § 19 UStG
Wofür ich stehe
Ich habe diese Arbeit begonnen, weil ich in Verfahren immer wieder dasselbe gesehen habe: Menschen, die Rechte hatten, von denen sie nichts wussten. Fachkräfte, die etwas erklärten, was beim Gegenüber nicht ankam. Und Kinder, über deren Kopf hinweg verhandelt wurde, obwohl Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention etwas anderes verlangt.
Ombudschaft ist der Versuch, an dieser Stelle etwas einzuziehen: keine zusätzliche Konfliktpartei, sondern jemand, der den Rechtsrahmen kennt, die Sprache übersetzt und dafür sorgt, dass Beteiligung nicht nur im Protokoll steht.
Fünf Maximen
Diese Leitlinien sind kein Marketing. Sie sind der Maßstab, an dem ich mich in jedem Termin messen lasse — und an dem Sie mich messen dürfen.
1. Ehrlich
Ich lasse nichts weg. Ich füge nichts hinzu. Sachverhalte werden vollständig und ohne Zuspitzung dargestellt — auch dann, wenn etwas gegen die eigene Position spricht.
2. Achtsam
Ich bleibe bei meiner eigenen Wahrnehmung. Ich-Botschaften statt Zuschreibungen. Beobachtung und Bewertung werden getrennt: erst reine Kenntnisnahme, dann Deutung.
3. Freundlich
Den eigenen Standpunkt höflich vertreten — auch gegen die vorherrschende Meinung im Raum. Konfrontation in der Sache, Respekt in der Form.
4. Friedlich
Gewaltfreie Sprache, Beachtung der Wohlverhaltenspflicht, situations-, lösungs- und zielorientiert. Ziele ziehen Lösungen nach sich, nicht umgekehrt.
5. Auf sich konzentriert
Den anderen annehmen, wie er ist. Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen, statt sie beim Gegenüber zu suchen.
Und darüber: Erkennen. Benennen. Handeln.
Eine Kultur des Hinschauens. Erst den Sachverhalt erkennen, dann ihn benennen — und erst dann handeln. In dieser Reihenfolge.
Fachliche Bezugsrahmen
| Bezugsrahmen | Bedeutung für die Praxis |
|---|---|
| Hermeneutisch-rekursives Menschenbild | Menschen wollen sich entwickeln und sind dabei auf Beziehungen angewiesen. Eltern wollen im Grundsatz das Beste für ihr Kind — auch dann, wenn ihr Verhalten fachlich zu kritisieren ist. |
| Ressourcen- und Lösungsorientierung | Krisen, Stolpersteine und Umwege sind zunächst Lernangebote. Der Blick geht auf das, was trägt, bevor er auf das geht, was fehlt. |
| Lebensweltorientierung | Hilfen müssen im Alltag der Familie funktionieren, nicht nur in der Akte. |
| Autoritativer Erziehungsstil — „Freiheit in Grenzen“ | Verlässliche Grenzen und echte Beteiligung gehören zusammen. Das gilt für Familien wie für Verfahren. |
| Die 4K des 21. Jahrhunderts | Gewaltfreie Kommunikation, Kollaboration, Kreativität, kritisches Denken — als Kompetenzrahmen für Elternarbeit. |
| UN-Kinderrechtskonvention | Art. 3 (Kindeswohlvorrang), Art. 9 (Trennung von den Eltern), Art. 12 (Beteiligung) als tragende, in der Praxis oft übersehene Grundlage neben GG, BGB und SGB VIII. |
| Sozialtherapie (ITPS) | Emotionen sind Informationsquelle, kein Störfaktor. Stabilisierung ist Voraussetzung für Verfahrensfähigkeit. |
Unabhängigkeitserklärung
Ich erhalte keine Zuwendungen von einem Jugendamt oder einem anderen Leistungsträger der Kinder- und Jugendhilfe. Ich stehe in keinem Anstellungs-, Auftrags- oder Beteiligungsverhältnis zu einer Behörde, die in den von mir begleiteten Verfahren entscheidet. Ich nehme keine Provisionen oder Vermittlungsentgelte von Kanzleien entgegen. Diese Unabhängigkeit ist die Voraussetzung dafür, dass Ombudschaft überhaupt etwas bedeutet.
Häufige Fragen
Sind Sie Rechtsanwalt?
Nein. Ich bin Bachelor Professional im Sozialwesen und Sozialtherapeut (ITPS), tätig als freie Ombudsperson und Beistand. Rechtsdienstleistung erbringe ich nur im Rahmen der §§ 5, 6 und 7 RDG als Nebenleistung meiner Ombuds- und Beistandstätigkeit sowie als allgemeine juristische Bildungsarbeit.
Sind Sie Therapeut?
Ich bin zertifizierter Sozialtherapeut (ITPS). Das ist keine Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes und keine Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes. Ich stelle keine Diagnosen und behandle keine Krankheiten. Wo eine therapeutische Behandlung angezeigt ist, verweise ich weiter.
Wer beaufsichtigt Ihre Arbeit?
Die sozialtherapeutische und pädagogische Begleitung unterliegt keiner staatlichen Zulassungspflicht und damit keiner Kammeraufsicht. Ich arbeite deshalb mit einer offengelegten Selbstverpflichtung, mit schriftlichen Vereinbarungen vor Beginn jeder Begleitung und mit kollegialer Reflexion. Kritik an meiner Arbeit nehme ich unter der auf dieser Seite genannten Adresse entgegen.
Halten Sie auch Fortbildungen?
Ja. Für Träger, Teams und Kanzleien biete ich Formate zu Beteiligungsrechten, Beschwerdeverfahren, Ombudschaft und Kommunikation in Hochkonfliktfällen an. Anfragen über die Kontaktseite.