Informelle Initiative „ElternBleiben.NRW (ngo+nro)“

Sie sind Eltern oder Erziehungsberechtigte und haben Fragen, Probleme oder Konflikte im Zusammenhang mit der Kinder- und Jugendhilfe?

 

Sie suchen nach einer unabhängigen, fachlichen und vertraulichen Unterstützung, die Ihnen hilft, Ihre Rechte und Interessen zu wahren? Oder suchen Sie einen Austausch und gemeinsames Wirken gegen das Jugendamt?

 

Dann sind Sie bei elternbleiben.nrwnro+ngo (i.S.d. 4a SGB VIII) genau richtig!

 

Die elternbleiben.nrwnro+ngo versteht sich als ein „freier Zusammenschluss“.  Founder und Gründungsvater bin ich, Ingo Schniertshauer, ein Bachelor Professional im Sozialwesen, der über langjährige Erfahrung (seit 2015) in der Erziehungs-, Lebens- und Elternberatung verfügt. Er ist zudem zertifizierter Kursleiter für die Elternprogramme “Starke Eltern - Starke Kinder®” und “kess-erziehen®”, die Ihnen praktische Tipps und Anregungen für eine positive, respektvolle und stressfreie Erziehung bieten.

 

Die elternbleiben.nrwnro+ngo richtet sich an alle Eltern und Erziehungsberechtigten, die sich in Konflikten mit dem öffentlichen oder freien Träger der Jugendhilfe befinden oder befürchten, dass die Rechte oder das Wohl ihrer Kinder verletzt werden.

 

elternbleiben.nrwnro+ngo berät Sie nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 5, 9a, 28 SGB VIII, die seit 2021 die Länder verpflichten, Ombudsstellen für junge Menschen und ihre Familien einzurichten.

 

elternbleiben.nrwnro+ngo arbeitet unabhängig und weisungsfrei und unterliegt der Schweigepflicht.

Elternbleiben.info: Stärken Sie Ihre Kinder durch Mentoring und erkunden Sie die Vorteile des Elternbleibens

Eltern fördern und fordern, Kinder stärken.

Der "freie Zusammenschluss" unter elternbleiben.nrwnro+ngo versteht sich als Spezialist im Bereich Ombudschaft, mit dem Ziel, Eltern zu unterstützen und Kinder zu stärken. 

 

Mit den Leistungen von elternbleiben.nrwnro+ngo können Eltern ihre Erziehungsverantwortung wahrnehmen, ohne ihre Interessen aus den Augen zu verlieren. 

 

Bei uns finden Sie eine Ombudschaft, Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten um Ihre Anliegen zu vertreten oder die Vorteile für die gesamte Familie zu maximieren. Also, mit elternbleiben.nrwnro+ngo bleiben Eltern am Ball und stärken ihre Kinder für eine erfolgreiche Zukunft.

  

Satzung der informellen Initiative „ElternBleiben.NRW (ngo+nro)“


in der Fassung vom 07.05.2025 (überarbeitet)

§ 1 Name, Sitz, Zweck, Ziele
(1) Name:
„ElternBleiben.NRW – Netzwerk für elterliche Mitbestimmung in der Jugendhilfe und bei Trennung und Scheidung“ (kurz: ElternBleiben.NRW).
(2) Sitz:
Bundesweit aktiv, mit Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen.
(3) Zweck und Ziele:
  • Selbsthilfe und Vernetzung von Eltern in Konflikten mit Jugendämtern und Familiengerichten.
  • Gerichtliche und behördliche Interessenvertretung nach § 67 VwGO, insbesondere in
    Verfahren des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).
  • Förderung der Beteiligung von Eltern durch (ggf.) kostenpflichtige Tätigkeit als Beistand nach §§ 12, 10 FamFG
  • Förderung der Beteiligung von Eltern in Jugendhilfeverfahren gemäß § 4a SGB VIII unter Wahrung der Beteiligungsrechte und Berücksichtigung der Ombudschaftsregelungen aus § 9a SGB VIII.
  • Gewährleistung datenschutzrechtlicher Anforderungen nach § 13 SGB X bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Unterstützung.
  • Beachtung der Verfahrensgrundsätze des Verwaltungsverfahrensgesetzes (§ 14 VwVfG),
    insbesondere Verhältnismäßigkeit, Anhörung und Ermessen bei behördlichen Verfahren.
  • Kostenpflichtiger Prozessvertretung betroffener Eltern vor Verwaltungsgerichten,
    soweit dies dem satzungsgemäßen Zweck dient.
 
§ 2 Motti:
"Eltern fördern und fordern, Kinder stärken."
"kess-erziehen: "Weniger Stress. Mehr Freude."
 
§ 3 Mitgliedschaft
  • „Mitglieder“ sind alle interessierten Eltern oder Sorgeberechtigten, die die Ziele unterstützen.
  • Kein formeller Beitritt/Austritt – Teilnahme erfolgt durch aktive Mitwirkung.
  • Mandatserklärung: Betroffene Eltern können die Initiative (ggf.) kostenpflichtig, schriftlich beauftragen, sie in gerichtlichen oder behördlichen Verfahren zu vertreten. Dabei wird die Einhaltung der Beteiligungsrechte nach § 4a SGB VIII sichergestellt.
 
§ 4 Organisatorische Struktur
 
(1) Plenum:
  • Beschlüsse zur Übernahme von Prozessvertretungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit.
  • Das Plenum bestätigt die fachliche Eignung des Vertreters (Ingo Schniertshauer) durch Beschluss.
  • Das Plenum trifft sich am 1. Mittwoch im Monat von 19-21:30 Uhr via Jitsii-Meet:https://meet.jit.si/elternbleiben.nrw
 
(2) Arbeitsgruppe (AG) Rechtshilfe:
  • Zuständig für die Prüfung der Zulässigkeit und Vorbereitung gerichtlicher Vertretungen unter Berücksichtigung der Beteiligungsrechte und Datenschutzvorgaben.
  • Dokumentation der Expertise des Vertreters (Qualifikationen, bisherige Fälle).
 
§ 5 Prozessvertretung nach § 67 VwGO
(1) Voraussetzungen:
  • Die Vertretung muss dem satzungsgemäßen Zweck (§ 1 Abs. 3) entsprechen.
  • Der Vertreter (Ingo Schniertshauer) hat Fachkenntnisse im Jugendhilferecht, Grundkenntnisse
    Verwaltungsverfahren und im Datenschutzrecht.
  • Die Initiative stellt sicher, dass keine entgeltliche Rechtsberatung (§ 2 RDG) ausgeübt wird.
  • Die Beteiligungsrechte der Eltern nach § 4a SGB VIII werden gewahrt,
    insbesondere durch transparente Information und Einbindung im Verfahren.
  • Datenschutzrechtliche Anforderungen gemäß § 13 SGB X werden eingehalten, insbesondere Schweigepflicht und Datenverarbeitung nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage.
  • Verfahrensgrundsätze des § 14 VwVfG (z.B. Anhörung, Verhältnismäßigkeit) werden bei behördlichen Verfahren beachtet.
(2) Verfahren:
  • Betroffene Eltern erteilen eine schriftliche Vollmacht. 
  • Die AG Rechtshilfe prüft die Zulässigkeit der Vertretung (§ 67 Abs. 2 VwGO) und
    die Einhaltung der satzungsgemäßen Voraussetzungen.
  • Finanzierung erfolgt über Spenden oder projektbezogene Fördergelder.
     
§ 6  Die 5-Maxime der Zusammenarbeit: 
https://www.elternbleiben.info/wissen/knowledgebase.php?article=36
 
§ 7 Finanzen & Transparenz
  • Kostenübernahme für Gerichtsverfahren muss im Plenum beschlossen werden.
  • Haftungsausschluss: Die Initiative haftet nicht für das Ergebnis gerichtlicher Verfahren.
  • Die Berufshaftpflichtversicherung des Vertreters deckt Haftungsrisiken aus der Prozessvertretung ab.

 

§ 9 Zusammenarbeit mit Dritten
(1) Kooperationen/Kollaborationen:
  • Mit Ombudsstellen, Anwält:innen oder Vereinen (z. B. Axion Resits gUG) möglich.
  • Keine Unterordnung unter andere Organisationen.
(2) Externe Förderung:
  • Projektanträge werden im Plenum diskutiert.
 
§ 10 Auflösung
Bei Auflösung geht verbleibendes Vermögen an eine andere Elternselbsthilfe-Organisation.
 
§ 11 Änderungen der Satzung
Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit im Plenum.

Satzung in der Fassung vom 07.05.2025, geändert von - Ingo Schniertshauer, Eschweiler

 
***
Anhang: Basisdemokratische Regeln für die Praxis
Entscheidungen:
Konsensprinzip (kein Zwang zur Einstimmigkeit, aber faire Diskussion).
Digitale Abstimmungen per Signal/Telegram-Gruppe möglich.
Dokumentation:
Protokolle werden öffentlich im Cloud-Ordner (z. B. Nextcloud, HESK-Wissensdatenbank) gespeichert.
Konflikte:
Bei Streit vermittelt eine gewählte Schlichtungsgruppe.

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