Schlichtungsordnung für elternbleiben.nrw (ngo+nro)

Anschrift:

elternbleiben.nrw - Ingo Schniertshauer
c/o Ellinghoven, Bourscheidtstraße 29
52249 Eschweiler
Telefon: +49 151 62452162
E-Mail: wissen[at]elternbleiben.info

Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe Leistungen

Antragstellende Person:

Name: ___________________________

Anschrift: ________________________

Telefon/E-Mail: ___________________

 

Beteiligter Träger der Kinder- und Jugendhilfe:

Name der Einrichtung/Abteilung: ___________________________

Ansprechpartner (Mitarbeiter): ____________________________

Telefon/E-Mail: ___________________

Kurze Beschreibung (Grund der Schlichtung):

 

Ausführliche Beschreibung (Grund der Schlichtung und Vermittlung):

 

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Über elternbleiben.nrw:

elternbleiben.nrw ist eine unabhängige, ombudschaftliche Beratungsstelle, die sich auf die Unterstützung von Eltern und Erziehungsberechtigten in Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe spezialisiert hat. Die Ombudsstelle arbeitet unabhängig, vertraulich und parteilich für die Rechte der Adressaten. Ziel ist es, durch alternative Streitbeilegung und Vermittlung einvernehmliche Lösungen zu finden und die Rechte der Familien gemäß SGB VIII zu stärken.

Leitung:

Ingo Schniertshauer, Bachelor Professional im Sozialwesen
(Schwerpunkt: Erziehungsberatung, Ombudschaft, Supervision)

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Präambel

elternbleiben.nrw (ngo+nro) setzt sich als unabhängige Ombudsstelle für die Rechte und Interessen von Eltern und Erziehungsberechtigten ein, die Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe sind. Ziel dieser Schlichtungsordnung ist es, Streitigkeiten zwischen Adressaten und Behörden, freien oder öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe auf der Grundlage der §§ 4a, 9a, 10, 16 SGB VIII außergerichtlich, fair und vertraulich zu lösen.

1. Anwendungsbereich

 

Diese Schlichtungsordnung gilt für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Leistungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII zwischen Adressaten (Eltern, Erziehungsberechtigten) und Behörden, freien oder öffentlichen Trägern entstehen.

2. Grundsätze

  • Unabhängigkeit: Die Schlichtung erfolgt unabhängig von den beteiligten Behörden und Trägern.
  • Vertraulichkeit: Alle Informationen und Gespräche im Rahmen des Verfahrens sind vertraulich.
  • Freiwilligkeit: Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für alle Parteien freiwillig.
  • Parteilichkeit für Adressatenrechte: Die Ombudsstelle achtet besonders auf die Wahrung der Rechte und Interessen der Adressaten gemäß SGB VIII.
  • Niederschwelligkeit: Das Verfahren ist unbürokratisch und kostenfrei.

3. Einleitung des Schlichtungsverfahrens

  • Jede:r Adressat:in kann schriftlich, telefonisch oder persönlich bei elternbleiben.nrw die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens beantragen.
  • Der Antrag kann auch von Dritten (z.B. Beratungsstellen) im Auftrag der Adressat:innen gestellt werden.

4. Auswahl der Schlichtungsperson

  • Die Schlichtung erfolgt durch eine unabhängige, qualifizierte Person aus dem Team von elternbleiben.nrw.
  • Die Schlichtungsperson ist nicht in das Verfahren der streitenden Parteien eingebunden.

5. Ablauf des Schlichtungsverfahrens

  • Nach Antragstellung prüft die Ombudsstelle die Schlichtungsfähigkeit des Falls.
  • Die Schlichtungsperson lädt die Parteien (Adressat:in und Behörde/Träger) zu einem gemeinsamen Gespräch ein.
  • Ziel ist es, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Beteiligungsrechte (§§ 4a, 9a, 10, 16 SGB VIII) eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  • Die Schlichtungsperson achtet darauf, dass die Stimme der Adressat:innen angemessen Gehör findet und deren Rechte gewahrt werden.
  • Jede Partei kann das Verfahren jederzeit beenden.

6. Ergebnis und Dokumentation

  • Wird eine Einigung erzielt, wird diese schriftlich festgehalten und von allen Beteiligten unterzeichnet.
  • Die Ombudsstelle dokumentiert das Verfahren und das Ergebnis anonymisiert zur Qualitätssicherung.

7. Kosten

Das Schlichtungsverfahren ist für die Adressat:innen und andere Beteiligte kostenfrei.

8. Datenschutz und Vertraulichkeit

  • Alle im Rahmen des Verfahrens erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt.
  • Die Schlichtungsperson sowie alle Mitarbeitenden unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

9. Schlussbestimmungen

  • Diese Schlichtungsordnung tritt mit Beschluss des Trägers von elternbleiben.nrw in Kraft.
  • Änderungen der Schlichtungsordnung bedürfen der Zustimmung des Trägers.

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Datum, Ort,  Unterschrift der Adressaten:

 

 

Eschweiler am:
                               
i.A. elternbleiben.nrw -  Ingo Schnietrshauer