Anspruch auf Kostenübernahme durch das Jugendamt für Leistungen von elternbleiben.nrw(ngo+nro)

Anspruch auf Kostenübernahme durch das Jugendamt für Leistungen von elternbleiben.nrwngo+nro

Rechtslage und Anspruchsgrundlage

elternbleiben.nrw (ngo+nro) versteht sich als unabhängige, ombudschaftliche Beratungsstelle, die Leistungen im Sinne der §§ 9a, 28 SGB VIII anbietet und als freier Erzieher nach § 28 SGB VIII in Verbindung mit § 9a SGB VIII handelt[1][6]. Die §§ 9a und 28 SGB VIII regeln die Beteiligung von Ombudsstellen und die Hilfen zur Erziehung, zu denen auch Erziehungsberatung zählt. Nach § 27 SGB VIII haben Eltern grundsätzlich einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.

Kostenübernahme durch das Jugendamt

  • Ambulante Hilfen zur Erziehung (HzE), zu denen auch Erziehungsberatung zählt, sind für Eltern kostenfrei, die Kosten trägt die Kommune bzw. das Jugendamt[7].
  • Voraussetzung ist, dass die Hilfe zur Erziehung vom Jugendamt bewilligt wurde und die Leistungserbringung durch einen anerkannten Träger oder eine geeignete Fachkraft erfolgt.
  • Die Übernahme der Kosten für unabhängige Beratungsstellen oder Ombudsstellen wie elternbleiben.nrw ist möglich, wenn diese Leistungen im Rahmen eines Hilfeplans nach SGB VIII als notwendig anerkannt werden und keine vergleichbare kostenfreie Leistung durch das Jugendamt selbst oder einen anderen freien Träger zur Verfügung steht[1][6][7].
  • Die Höhe der Vergütung richtet sich üblicherweise nach den örtlichen Fachleistungsstundensätzen (FLS) oder kann, wenn keine entsprechende Vereinbarung besteht, individuell beantragt werden.

Antrag auf Kostenübernahme (Muster)

Nachfolgend ein Musterantrag, den elternbleiben.nrw an das Jugendamt/wirtschaftliche Jugendhilfe stellen kann:

Antrag auf Übernahme der Fachleistungsstundensätze (FLS) für die Elternberatung durch elternbleiben.nrw gemäß §§ 9a, 28 SGB VIII

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantragen wir als anerkannte ombudschaftliche Beratungsstelle und freier Erzieher gemäß §§ 9a, 28 SGB VIII die Übernahme der Kosten für die Elternberatung von [Name der/des Elternteils/der Familie] in Höhe von pauschal 80 € je Termin mit einer Dauer 90 Min. (FLS), unabhängig davon, ob eine oder beide Elternteile an der Beratung teilnehmen.

Begründung:

  1. Die Eltern befinden sich in einer konfliktbelasteten Situation, in der eine unabhängige, ombudschaftliche Beratung zur Wahrung des Kindeswohls und zur Stärkung der elterlichen Erziehungsfähigkeit erforderlich ist.
  2. elternbleiben.nrw bietet als unabhängige Beratungsstelle nachweislich fachlich qualifizierte Beratung und Mentoring, wie in den §§ 9a und 28 SGB VIII vorgesehen[1][6].
  3. Eine vergleichbare kostenfreie Leistung steht im örtlichen Angebot nicht zur Verfügung bzw. wurde von den Eltern als nicht ausreichend wahrgenommen.
  4. Die Leistung ist im Rahmen des Hilfeplans als notwendig anerkannt worden bzw. wird hiermit beantragt, in den Hilfeplan aufgenommen zu werden.

Rechtsgrundlage:

  1. §§ 9a, 28 SGB VIII (Hilfen zur Erziehung, Ombudschaft)
  2. § 5 SGB VIII (Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten)
  3. § 36 SGB VIII (Mitwirkung am Hilfeplanverfahren)

Wir bitten um zeitnahe Prüfung und Bestätigung der Kostenübernahme für die beantragte Leistung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Schniertshauer (919) | elternbleiben.nrw
Sozialberater und Fachreferent für kess-erziehen®, Encourage-Mentor, Ombudsperson

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Ombudschaftliche Berufspraxis für alternative Streitbeilegung, unabhängige Beratungsstelle und Mentoring
- elternbleiben.nrw (ngo+npo)

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Die Tätigkeit erfolgt gem. §§ 670, 675 II BGB in Verbindung mit §§ 12,10,135, 165 FamFG, §§ 4a, 5, 9a, 10a, 16, 17, 18, 27ff, 36, 50 SGB VIII, § 14 VwVfG, § 13 SGB X und stellt keine juristische Beratung dar und ersetzt diese nicht.

Es sind deine Möglichkeiten und Entscheidungen.
Es ist dein TUN oder UNTERLASSEN von Handlungen.

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website: https://elternbleiben.nrw
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Hinweise:

  1. Die tatsächliche Verpflichtung zur Kostenübernahme hängt von der Anerkennung der Notwendigkeit der Leistung im Einzelfall ab und ob das Jugendamt keine gleichwertige kostenfreie Leistung anbietet[7].
  2. Die Pauschale von 80 € je Termin mit einer Dauer 90 Min. (FLS) sollte im Antrag mit einer kurzen Leistungsbeschreibung und Begründung für die Höhe hinterlegt werden.
  3. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme besteht nur, wenn die Voraussetzungen des SGB VIII erfüllt und die Leistung im Hilfeplanverfahren anerkannt wird.

Leistungsbeschreibung

elternbleiben.nrw bietet Elternberatung und Mentoring durch einen Bachelor Professional im Sozialwesen mit zertifizierter Kursleitung für „Starke Eltern – Starke Kinder®“ und als cooldown®-Trainer. Die Beratung richtet sich an Eltern in Trennung, Scheidung oder Konfliktsituationen und umfasst:

  • Einzel- und Paarberatung (je 90 Minuten pro Termin)
  • Vermittlung von Erziehungskompetenzen und Konfliktbewältigungsstrategien
  • Unterstützung bei der Wahrung des Kindeswohls und der Kommunikation zwischen den Elternteilen
  • Moderation und Mentoring auf Basis praxiserprobter Elternprogramme

Begründung für die Höhe der Fachleistungsstundensätze (FLS)

Der Stundensatz von 80 € pro 90-Minuten-Termin ergibt sich aus:

  • Qualifizierte Durchführung durch einen Bachelor Professional im Sozialwesen mit nachgewiesener Erfahrung in Elternberatung und zertifizierten Elternkursen
  • Umfangreiche Vor- und Nachbereitung der Beratungen sowie Dokumentation
  • Spezifische Ausrichtung auf Eltern in hochkonflikthaften Situationen mit individuellem Beratungsbedarf
  • Orientierung an regional üblichen Sätzen für vergleichbare ambulante Beratungsleistungen

Zusammenfassung

Das Jugendamt kann verpflichtet werden, die Kosten für Leistungen von elternbleiben.nrw zu übernehmen, wenn diese als notwendige Hilfe zur Erziehung anerkannt sind und keine vergleichbare kostenfreie Leistung zur Verfügung steht. Ein Antrag sollte sich auf die einschlägigen Vorschriften des SGB VIII beziehen und die Notwendigkeit sowie die Qualifikation von elternbleiben.nrw darlegen[1][6][7].

Quellen/'Weiterführende Informationen URL's:

[1] https://elternbleiben.info
[2] https://www.familienportal.nrw/de/1-bis-3-jahre/finanzielles-formales/kosten-fuer-kindertagesbetreuung
[3] https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendmter/wirtschaftlichejugendhilfe/kostenbeteiligung/kostenheranziehung.jsp
[4] https://www.familienportal.nrw/de/kinderbetreuung-erlass-des-elternbeitrags
[5] https://www.anwalt.de/rechtstipps/kostenbeitrag-von-eltern-in-der-jugendhilfe-211940.html
[6] https://www.elternbleiben.info/blog/ombudschaft-aachen-alternative-streitbeilegung-eltern
[7] https://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/de/das-machen-wir/fuer-eltern/hilfen-zur-erziehung/
[8] https://ombudschaft-nrw.de/ombudschaft-jugendhilfe/
[9] https://www.kita.nrw.de/kinder-betreuen/kindertagesbetreuung/elternbeitraege-was-kostet-der-platz-einer