Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) und Verpflichtungsklage gegen das Jugendamt wegen Mängel- und Schlechtleistungserbringung
Es wird beantragt,
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die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß §§ 166 ff., 114 ff. ZPO i.V.m. § 173 VwGO,
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die Verpflichtung des Jugendamts TIR, bei zukünftigen Verfahren die altersgerechte Einbeziehung des betroffenen Kindes nach § 17 Abs. 2 SGB VIII zu gewährleisten sowie
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festzustellen, dass die bisherige Leistungserbringung gegen § 1 SGB VIII in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 GG und § 171 StGB verstoßen haben dürfte.
Begründung:
A) Sachverhalt und Zulässigkeit
Das Jugendamt TIR hat bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags und bei Entscheidungen, die das betroffene Kind wesentlich betreffen, die altersgerechte Beteiligung nach § 17 Abs. 2 SGB VIII nicht sichergestellt. Nach der aktuellen Rechtslage und den Empfehlungen des DJI, des LVR/LWL und unabhängiger Beratungsstellen sind altersgerechte Partizipation, Information und Beteiligung zwingend. Das Jugendamt hat möglicherweise Grundrechte des Kindes auf Förderung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII) und das Elternrecht (Art. 6 Abs. 3 GG) nicht gewahrt. Die unterlassene Beteiligung kann eine Verletzung der Fürsorgepflicht im Sinne des § 171 StGB darstellen.Kriterien_einer_qualifizierten_Gefaehrdungseinschaetzung.pdf+2familienzentrum-derspatz+1
B) Mängel- und Schlechtleistungsrüge
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Die altersgerechte Mitwirkung des Kindes fand nicht statt oder wurde nicht nachvollziehbar dokumentiert.
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Es wurden abweichend von den Empfehlungen und Standardverfahren keine qualifizierten Verfahren nach den Mustern des DJI, der Ombudsstelle NRW oder LVR/LWL eingesetzt.Beschluss_vom_Landesjugendhilfeausschuss_Empfehlung_Gelingensfaktoren_bei_der_Wahrnehmung_des_Sc.pdf+1
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Eltern und Kind wurden nicht ausreichend zu Hilfen, Anlauf- und Beschwerdemöglichkeiten beraten (auch Ombudsstellen, unabhängige Familienberatungen wie elternbleiben.nrw), was als Mangel der Beratungspflicht eingestuft werden kann.elternbleiben+1Beschluss_vom_Landesjugendhilfeausschuss_Empfehlung_Gelingensfaktoren_bei_der_Wahrnehmung_des_Sc.pdf
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Hilfen zur alters- und situationsgerechten Beteiligung wurden unterlassen oder mangelbehaftet angeboten, was zu einer Verletzung der Schutzpflicht nach § 8a SGB VIII und § 1 Abs. 3 SGB VIII führen könnte.dkhw+1Kriterien_einer_qualifizierten_Gefaehrdungseinschaetzung.pdf
C) Verpflichtungs- und Feststellungsantrag
Das Gericht wird ersucht, das Jugendamt TIR zu verpflichten,
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bei sämtlichen Verfahren mit Auswirkungen auf das betroffene Kind dessen altersgerechte Einbeziehung und Partizipation unter Bezug auf § 17 Abs. 2 SGB VIII sicherzustellen,
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für die nötigen Hilfeformen (z.B. Hinzuziehung externer, unabhängiger Beratung, Ombudsstelle, wie elternbleiben.nrw) zu sorgen, soweit diese im konkreten Fall vom Jugendamt nicht sachgerecht selbst erbracht werden,
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sicherzustellen, dass alle Leistungsangebote und Hilfen auch unter Berücksichtigung der Empfehlungen unabhängiger Stellen (z.B. LVR/LWL, DJI, Ombudschaft NRW und elternbleiben.nrw) voll ausgeschöpft werden, insbesondere dann, wenn eine mangelhafte oder konfliktbelastete Leistungserbringung festgestellt wird.elternbleiben+2Kriterien_einer_qualifizierten_Gefaehrdungseinschaetzung.pdf+1
Hierzu besteht ein Anspruch auf umfassende Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII sowie auf Einbeziehung externer, neutraler Unterstützung, falls das Jugendamt selbst nicht in der Lage ist, die gesetzlichen Mindeststandards umzusetzen. Nach Ansicht überregionaler Ombudsstellen und Publikationen (elternbleiben.nrw) und nach § 36a SGB VIII kann eine Kostenübernahme für externe Hilfen verlangt werden, sofern diese erforderlich und geeignet sind, um die Beteiligungsrechte von Kindern und Eltern sicherzustellen. Dies wird in der Wissensdatenbank elternbleiben.nrw konkretisiert und für Situationen angeraten, in denen Jugendämter die gesetzlichen Mindeststandards faktisch nicht selbst umsetzen.elternbleiben+1
D) Gesetzliche Grundlagen
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§ 1, § 8a, § 17 SGB VIII
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Art. 6 Abs. 3 GG
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§ 171 StGB
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Empfehlungen von LVR/LWL, DJI, Ombudschaft NRW und www.elternbleiben.nrw[1]elternbleiben+1
Als Nachweise werden Standards und Empfehlungen der Landesjugendämter, die Expertise des DJI, die gerichtliche Praxis (z.B. VG München, Urt. v. 09.06.2021 – M 18 K 17.4586) und Literatur beigefügt bzw. benannt.gesetze-bayernBeschluss_vom_Landesjugendhilfeausschuss_Empfehlung_Gelingensfaktoren_bei_der_Wahrnehmung_des_Sc.pdf+1
E) PKH
Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Formular ZP1a) wird nachgereicht oder liegt bei.schleswig-holstein+1
F) Anlagen (bei Einreichung beifügen)
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DJI-Expertise „Kriterien einer qualifizierten Gefährdungseinschätzung“,
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Empfehlungen zum Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII (LVR/LWL),
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Gutachten zur strafrechtlichen Verantwortung und Haftung von Fachkräften im Kinderschutz,
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Ombudschaft- und Elterninformationsblätter (elternbleiben.nrw).Beschluss_vom_Landesjugendhilfeausschuss_Empfehlung_Gelingensfaktoren_bei_der_Wahrnehmung_des_Sc.pdf+1elternbleiben+1
Es dürfte anhand der beantragten Verpflichtung, Auslegung der dargelegten Normen sowie der aktuellen fachlichen Standards eine weitergehende rechtliche Würdigung und ggf. künftige Anpassung der Verwaltungspraxis geboten erscheinen.familienzentrum-derspatz+4E07_Wiesner_Expertise_Strafrechtliche_Verantwortung___Haftung_von_Fachkraeften_im_Kinderschutz.pdf+2
- https://ppl-ai-file-upload.s3.amazonaws.com/web/direct-files/collection_93323655-428b-4c07-8fb2-0793be6c3e07/1c1ee747-24e7-43e6-b940-489aba1e5f5d/Kriterien_einer_qualifizierten_Gefaehrdungseinschaetzung.pdf
- https://ppl-ai-file-upload.s3.amazonaws.com/web/direct-files/collection_93323655-428b-4c07-8fb2-0793be6c3e07/b45da6fc-3f6b-4412-99a7-f08b3265fed0/Beschluss_vom_Landesjugendhilfeausschuss_Empfehlung_Gelingensfaktoren_bei_der_Wahrnehmung_des_Schutzauftrags.pdf
- https://familienzentrum-derspatz.de/wp-content/uploads/2023/01/Partizipation-Spatz.pdf
- https://www.dkhw.de/fileadmin/Redaktion/1_Unsere_Arbeit/1_Schwerpunkte/3_Beteiligung/3.11_Studie_Beteiligungsrechte/Studie_Beteiligungsrechte_von_Kindern_und_Jugendlichen.pdf
- https://ppl-ai-file-upload.s3.amazonaws.com/web/direct-files/collection_93323655-428b-4c07-8fb2-0793be6c3e07/af7e3bda-2a9a-4200-85df-5cf144009ad7/E07_Wiesner_Expertise_Strafrechtliche_Verantwortung___Haftung_von_Fachkraeften_im_Kinderschutz.pdf
- https://www.elternbleiben.info/wissen/knowledgebase.php?article=54
- https://www.elternbleiben.info
- https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-19836?hl=true
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/LSG/Service/_downloads/Formular_PKH-Antrag_barrierefrei.pdf?__blob=publicationFile&v=1
- https://www.justiz.nrw.de/BS/lebenslagen/verwaltungsrecht/pkh_text/pkh
Allgemeiner Hinweis:
Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
Die Beratung dient ausschließlich der Unterstützung Ratsuchender dabei, ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten – wie Antragstellung, Beschwerde, Widerspruch, Klage oder Petitionen – selbstbestimmt wahrzunehmen.
Die gegebenen Einschätzungen beruhen auf persönlicher Erfahrung und fachlicher Bewertung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder juristische Verbindlichkeit.
Wichtiger Hinweis:
Das sozialtherapeutische Angebot basiert auf dem Ansatz des ITPS (Institut für Theorie und Praxis für Sozialtherapie) an der gemeinnützigen Landakademie Weilrod e.V. (Bachelor Professional im Sozialwesen) und ist weder medizinisch noch heilkundlich im Sinne des Heilpraktikergesetzes, der Psychotherapie, Psychologie oder Psychiatrie.
Es werden keine Diagnosen, Behandlungen oder Therapien von Krankheiten durchgeführt.
Die Leistungen dienen ausschließlich der Beratung, Unterstützung im Alltag und Hilfe zur Selbsthilfe bei sozialen und familiären Herausforderungen.
Eine medizinische, psychologische, psychiatrische oder heilkundliche Behandlung ist ausgeschlossen.
Bitte wenden Sie sich bei akuten gesundheitlichen oder psychischen Problemen ausdrücklich an Ärzte, Psychotherapeuten oder psychiatrische Fachstellen.