Gegenvorstellung und Mängel‑ / Schlechtleistungsrüge gegen die Tätigkeit von Verfahrensbeiständen und Anregung zur Entpflichtung in geeigneten Fällen

Eine allgemeine, nicht auf einen Einzelfall bezogene Fassung kann so aussehen:


Überschrift

Gegenvorstellung und Mängel‑ / Schlechtleistungsrüge gegen die Tätigkeit von Verfahrensbeiständen und Anregung zur Entpflichtung in geeigneten Fällen


1. Rolle und Funktion von Verfahrensbeiständen

Verfahrensbeistände sollen nach § 158 FamFG die Interessen des Kindes ermitteln und im Verfahren zur Geltung bringen, ohne selbst Sachverständige zu sein.[gesetze-im-internet]​
Sie haben den Kindeswillen und das Kindeswohl zu berücksichtigen und das Kind altersangemessen über das Verfahren zu informieren.[anwalt-kindschaftsrecht]​


2. Typische Mängel und Schlechtleistungen (allgemein)

Aus Sicht einer Ombudsstelle, die Familien in Kindschaftsverfahren begleitet, zeigen sich in der Praxis wiederkehrende Muster, in denen Verfahrensbeistände ihre Rolle nicht fachgerecht ausfüllen:[anwalt-kindschaftsrecht]​

  1. Unzureichende persönliche Arbeit mit dem Kind

    • Kontakte finden nur einmalig oder überwiegend telefonisch statt.

    • Das Kind wird nicht in seinem Lebensumfeld erlebt, Interaktionen mit Bezugspersonen werden nicht beobachtet.

  2. Einseitige Übernahme fremder Bewertungen

    • Einschätzungen von Jugendamt, Schule oder Klinik werden ungeprüft als Tatsachen übernommen.

    • Die Sicht von Eltern oder anderen Bezugspersonen wird nicht gleichwertig erhoben oder dokumentiert.[anwalt-kindschaftsrecht]​

  3. Fehlende Trennung von Tatsachen und Bewertungen

    • Berichte enthalten stark wertende Adjektive zu Eltern und Kind, ohne dass diese durch konkrete Beobachtungen belegt werden.

    • Tatsachen (wer hat wann was gesagt/getan) und Bewertung (was heißt das für das Kindeswohl) werden vermischt.

  4. Unausgewogene Darstellung der Elternteile

    • Ein Elternteil wird überwiegend positiv, der andere überwiegend negativ beschrieben.

    • Ressourcen und Stärken des „kritisierten“ Elternteils werden nicht systematisch erfasst, während beim „bevorzugten“ Elternteil Belastendes ausgeblendet bleibt.[anwalt-kindschaftsrecht]​

  5. Unzureichende Aufarbeitung des Kindeswillens

    • Ambivalente oder widersprüchliche Äußerungen des Kindes (z.B. Bindungen zu beiden Eltern) werden nicht differenziert dargestellt.

    • Abweichungen zwischen Kindeswillen und Empfehlung des Verfahrensbeistands werden nicht nachvollziehbar begründet.[gesetze-im-internet]​

  6. Kompetenzüberschreitung / quasi‑gutachterliche Aussagen

    • Es werden psychologische Diagnosen oder Prognosen (z.B. zu psychischer Stabilität, Schulangst, Traumatisierung) formuliert, ohne dass ein Sachverständigenauftrag besteht.

    • Der Verfahrensbeistand verlässt damit die Rolle der Interessenvertretung und beeinflusst die gerichtliche Beweiswürdigung wie ein Gutachter.[iww]​

  7. Mangelnde Transparenz und Dokumentation

    • Zahl und Art der Gespräche mit dem Kind und den Eltern werden nicht klar dargelegt.

    • Es bleibt unklar, auf welcher Tatsachengrundlage Empfehlungen beruhen.[anwalt-kindschaftsrecht]​


3. Kriterien für eine Entpflichtung (allgemein)

Die Rechtsprechung erkennt an, dass ein Verfahrensbeistand entpflichtet werden kann, wenn seine Tätigkeit nicht mehr geeignet erscheint, die Interessen des Kindes zu wahren.anwalt-kindschaftsrecht+2
Aus fachlicher Sicht kommen etwa folgende Konstellationen in Betracht:

  • Verlust der Neutralität: Deutlich asymmetrische, abwertende oder parteiliche Darstellung eines Elternteils ohne sachliche Grundlage.

  • Schwerwiegende methodische Defizite: Kein oder kaum persönlicher Kontakt zum Kind, keine eigenständige Ermittlung, lediglich Aktenkompilation.

  • Rollenüberschreitung: Psychologische oder psychiatrische Bewertungen, die einem Sachverständigengutachten vorbehalten sind.

  • Vertrauensverlust des Kindes: Das Kind erlebt den Verfahrensbeistand nicht als verlässliche, ihm zugewandte Person; der Kontakt wird abgebrochen.

In solchen Fällen kann das Gericht die Aufhebung der Bestellung und die Bestellung eines neuen Verfahrensbeistands anregen bzw. beschließen.iww+1


4. Allgemeine Anregung an Oberlandesgerichte

Aus Sicht einer Ombudsstelle wie elternbleiben.nrw (Ombudsperson, Sozialtherapeut, Bachelor Professional Social Services) ist es sinnvoll, dass Oberlandesgerichte:fu-berlin+1

So wird gewährleistet, dass der Verfahrensbeistand seiner eigentlichen Aufgabe gerecht wird: der eigenständigen, fachlich fundierten und transparenten Vertretung der Interessen des Kindes – und nicht der Bestätigung vorgefertigter Bilder über Eltern.