Gegenvorstellung und Mängel‑ / Schlechtleistungsrüge gegen die Tätigkeit von Verfahrensbeiständen und Anregung zur Entpflichtung in geeigneten Fällen
Eine allgemeine, nicht auf einen Einzelfall bezogene Fassung kann so aussehen:
Überschrift
Gegenvorstellung und Mängel‑ / Schlechtleistungsrüge gegen die Tätigkeit von Verfahrensbeiständen und Anregung zur Entpflichtung in geeigneten Fällen
1. Rolle und Funktion von Verfahrensbeiständen
Verfahrensbeistände sollen nach § 158 FamFG die Interessen des Kindes ermitteln und im Verfahren zur Geltung bringen, ohne selbst Sachverständige zu sein.[gesetze-im-internet]
Sie haben den Kindeswillen und das Kindeswohl zu berücksichtigen und das Kind altersangemessen über das Verfahren zu informieren.[anwalt-kindschaftsrecht]
2. Typische Mängel und Schlechtleistungen (allgemein)
Aus Sicht einer Ombudsstelle, die Familien in Kindschaftsverfahren begleitet, zeigen sich in der Praxis wiederkehrende Muster, in denen Verfahrensbeistände ihre Rolle nicht fachgerecht ausfüllen:[anwalt-kindschaftsrecht]
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Unzureichende persönliche Arbeit mit dem Kind
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Kontakte finden nur einmalig oder überwiegend telefonisch statt.
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Das Kind wird nicht in seinem Lebensumfeld erlebt, Interaktionen mit Bezugspersonen werden nicht beobachtet.
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Einseitige Übernahme fremder Bewertungen
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Einschätzungen von Jugendamt, Schule oder Klinik werden ungeprüft als Tatsachen übernommen.
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Die Sicht von Eltern oder anderen Bezugspersonen wird nicht gleichwertig erhoben oder dokumentiert.[anwalt-kindschaftsrecht]
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Fehlende Trennung von Tatsachen und Bewertungen
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Berichte enthalten stark wertende Adjektive zu Eltern und Kind, ohne dass diese durch konkrete Beobachtungen belegt werden.
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Tatsachen (wer hat wann was gesagt/getan) und Bewertung (was heißt das für das Kindeswohl) werden vermischt.
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Unausgewogene Darstellung der Elternteile
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Ein Elternteil wird überwiegend positiv, der andere überwiegend negativ beschrieben.
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Ressourcen und Stärken des „kritisierten“ Elternteils werden nicht systematisch erfasst, während beim „bevorzugten“ Elternteil Belastendes ausgeblendet bleibt.[anwalt-kindschaftsrecht]
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Unzureichende Aufarbeitung des Kindeswillens
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Ambivalente oder widersprüchliche Äußerungen des Kindes (z.B. Bindungen zu beiden Eltern) werden nicht differenziert dargestellt.
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Abweichungen zwischen Kindeswillen und Empfehlung des Verfahrensbeistands werden nicht nachvollziehbar begründet.[gesetze-im-internet]
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Kompetenzüberschreitung / quasi‑gutachterliche Aussagen
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Es werden psychologische Diagnosen oder Prognosen (z.B. zu psychischer Stabilität, Schulangst, Traumatisierung) formuliert, ohne dass ein Sachverständigenauftrag besteht.
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Der Verfahrensbeistand verlässt damit die Rolle der Interessenvertretung und beeinflusst die gerichtliche Beweiswürdigung wie ein Gutachter.[iww]
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Mangelnde Transparenz und Dokumentation
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Zahl und Art der Gespräche mit dem Kind und den Eltern werden nicht klar dargelegt.
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Es bleibt unklar, auf welcher Tatsachengrundlage Empfehlungen beruhen.[anwalt-kindschaftsrecht]
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3. Kriterien für eine Entpflichtung (allgemein)
Die Rechtsprechung erkennt an, dass ein Verfahrensbeistand entpflichtet werden kann, wenn seine Tätigkeit nicht mehr geeignet erscheint, die Interessen des Kindes zu wahren.anwalt-kindschaftsrecht+2
Aus fachlicher Sicht kommen etwa folgende Konstellationen in Betracht:
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Verlust der Neutralität: Deutlich asymmetrische, abwertende oder parteiliche Darstellung eines Elternteils ohne sachliche Grundlage.
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Schwerwiegende methodische Defizite: Kein oder kaum persönlicher Kontakt zum Kind, keine eigenständige Ermittlung, lediglich Aktenkompilation.
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Rollenüberschreitung: Psychologische oder psychiatrische Bewertungen, die einem Sachverständigengutachten vorbehalten sind.
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Vertrauensverlust des Kindes: Das Kind erlebt den Verfahrensbeistand nicht als verlässliche, ihm zugewandte Person; der Kontakt wird abgebrochen.
In solchen Fällen kann das Gericht die Aufhebung der Bestellung und die Bestellung eines neuen Verfahrensbeistands anregen bzw. beschließen.iww+1
4. Allgemeine Anregung an Oberlandesgerichte
Aus Sicht einer Ombudsstelle wie elternbleiben.nrw (Ombudsperson, Sozialtherapeut, Bachelor Professional Social Services) ist es sinnvoll, dass Oberlandesgerichte:fu-berlin+1
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bei substantiierter Mängel‑ und Schlechtleistungsrüge die Arbeit eines Verfahrensbeistands kritisch prüfen,
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Verfahrensbeistände bei erkennbarer Einseitigkeit oder Kompetenzüberschreitung entpflichten und neu bestellen,
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sich bei der Auswahl und Bewertung von Stellungnahmen an fachlichen Standards (BAG‑Standards Verfahrensbeistandschaft, Leitlinien zu Stellungnahmen) orientieren. https://www.bke.de/sites/default/files/migrated/newsletter/2012/newsletter-57/standards_verfahrensbeistand.pdf
So wird gewährleistet, dass der Verfahrensbeistand seiner eigentlichen Aufgabe gerecht wird: der eigenständigen, fachlich fundierten und transparenten Vertretung der Interessen des Kindes – und nicht der Bestätigung vorgefertigter Bilder über Eltern.