Ihr Anliegen braucht mehr als eine Auskunft? Ich begleite Sie unabhängig, neutral und vertraulich.

Und was steht am Ende eines Gutachtens?

Kurzantwort

Der Abschluss einer Begutachtung kann sehr verschieden sein. Die Eltern haben immer die Möglichkeit, sich zu einigen. Aufgrund der Ergebnisse der Begutachtung, wird meist versucht eine Einigung zu erzielen. Ist eine solche Einigung (noch) nicht möglich, wird ein schriftliches Gutachten mit einer Stellungnahme erstattet. Je nach Wunsch des Gerichts kann diese eine Kurzfassung oder sehr detailliert und umfangreich sein.Sie bekommen das Gutachten über Ihren Verfahrensbevollmächtigten. Die Sachverständigen können in der Verhandlung nochmals angehört und von Ihnen nachträglich gefragt werden, wenn etwas unklar bleibt.

Haben Sie Fragen zur Begutachtung, können Sie diese gern Ihrem zuständigen Sachverständigen auch während der Begutachtung stellen.

Ihre Frage ist damit nicht beantwortet?

Als freier, unabhängiger Ombudsmann biete ich Ihnen ein vertrauliches Erstgespräch an – ohne Kosten und ohne Verpflichtung.

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