Muster: Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit & Rüge der Wortwahl

An das Amtsgericht [Ort]

Familiengericht

[Straße, Hausnummer]

[PLZ, Ort]

Datum: [Aktuelles Datum]

Aktenzeichen: [Dein Aktenzeichen, z. B. 1 F 1234/26]

In der Familiensache

[Dein Vor- und Nachname] ./. [Vor- und Nachname der Gegenseite]

ANTRAG UND RÜGE

In dem oben genannten Verfahren stelle ich hiermit folgende Anträge:

Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit: Ich lehne [Name des Richters/der Richterin] wegen der Besorgnis der Befangenheit gemäß § 42 ZPO i.V.m. § 6 FamFG ab.

Dienstaufsichtsbeschwerde: Es wird angeregt, die Verwendung diskriminierender Sprache im Wege der Dienstaufsicht zu prüfen und entsprechende Disziplinarmaßnahmen einzuleiten.

BEGRÜNDUNG

In dem gerichtlichen Schreiben vom [Datum des Schreibens] verwendet das Gericht wiederholt die Bezeichnung „Kindesmutter oder Kindsmutter“.

1. Diskriminierung und Objektifizierung

Die Verwendung dieses Begriffs stellt eine bewusste sprachliche Herabwürdigung dar. Der Begriff „Kindesmutter“ (historisch verwandt mit der abwertenden Bezeichnung „Kindsmutter“) entstammt einem überholten, patriarchalen Sprachgebrauch. Er reduziert die Frau auf ihre rein biologische Funktion für das Kind und spricht ihr die Identität als eigenständiges Rechtssubjekt ab. Dies stellt eine Objektifizierung dar, die mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) unvereinbar ist.

2. Verstoß gegen aktuelle Standards

Bereits seit den 1990er Jahren mahnen Sprachwissenschaftler, der Duden sowie Fachverbände (vgl. u.a. efkir.de), diese Begriffe aus dem Sprachgebrauch der Justiz und Behörden zu tilgen. Dass das Gericht im Jahr 2026 weiterhin an einer Terminologie festhält, die eine Mutter zur bloßen „Sache des Kindes“ degradiert, lässt auf eine tiefsitzende Voreingenommenheit schließen.

3. Besorgnis der Befangenheit

Die Wortwahl erweckt bei mir als Beteiligte den berechtigten Eindruck, dass das Gericht mir nicht mit der gebotenen Unvoreingenommenheit und dem Respekt gegenübertritt, der jedem Bürger in einem rechtsstaatlichen Verfahren zusteht. Wer eine Prozesspartei sprachlich herabsetzt, kann nicht mehr als neutraler Schlichter angesehen werden. Die Menschenwürde gebietet eine korrekte Anrede als „Mutter“ oder unter Nennung des Namens.

Ich fordere das Gericht daher auf, die diskriminierende Wortwahl umgehend einzustellen und über den Befangenheitsantrag durch einen unbeteiligten Richter entscheiden zu lassen.

[Deine Unterschrift]

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Datum (erstellt):
2026-03-28 17:33:44
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