URKUNDE über die Verpflichtung zur Zahlung von Naturalunterhaltsersatzleistungen
Die Vorbemerkung 2 Absatz 3 des Kostenverzeichnisses zum Gerichts- und Notarkostengesetz (KV GNotKG) in Verbindung mit § 67 Absatz 1 Nr. 2 und Nr. 3 Beurkundungsgesetz (BeurkG) regelt, dass bestimmte Beurkundungen im Zusammenhang mit Kindesunterhalt gebührenfrei sind. Genauer gesagt, bezieht sich diese Gebührenfreiheit auf die Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen für Kinder, die im Innenverhältnis, also zwischen den Eltern, oder mit Dritten, wie z.B. Jugendämtern, vereinbart werden.
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URKUNDE
über die Verpflichtung zur Zahlung von Naturalunterhaltsersatzleistungen
Beurkundungsdatum: _______________
Beurkundungsort: _______________________
Vor mir,
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[Name, Titel und Amtssitz der Notarin/des Notars]
erschien heute:
Frau [Vorname, Name], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [vollständige Anschrift], ausgewiesen durch Personalausweis Nr. [Nummer].
(im Folgenden: "Verpflichtete")
und erklärte nach Hinweis und Belehrung durch die Notarin/den Notar und Anerkenntnis des Aufklärungsbogens von elternbleiben.nrw folgendes:
Präambel
Die Verpflichtete ist Mutter des am ________________ in ________________ geborenen Kindes [Name des Kindes, ggf. Personalausweisnummer], derzeit wohnhaft überwiegend beim Vater unter folgender Adresse: [Adresse].
Die Verpflichtete möchte im Sinne der §§ 781, 1601 ff., 1612 Abs. 1 Satz 2, 1666 BGB und § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO sowie weiterer einschlägiger Vorschriften eine eigenständige Unterhaltsverpflichtung in Form von Geldleistungen als Ersatz für Naturalunterhalt dem Kind gegenüber rechtswirksam begründen.
I. Verpflichtungserklärung
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Verpflichtung zur Zahlung:
Die Verpflichtete verpflichtet sich hiermit, ab dem _______________ bis einschließlich _______________ (spätestens jedoch mit dem 18. Geburtstag des Kindes und darüber hinaus solange das Kind unterhaltsberechtigt ist, z.B. bei fortgesetzter Ausbildung oder Studium) monatliche Unterhaltsersatzleistungen zur Absicherung des Kindes zu leisten. -
Zahlungsmodalitäten:
Die Zahlungen erfolgen jeweils zum Monatsbeginn im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag nach Eingang von Einkünften/sozialen Leistungen/Entgelten, auf das Konto des Kindes zur treuhänderischen Verwaltung durch den Vater:
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IBAN: __________________________________
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BIC: __________________________________
Die monatliche Zahlung beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses:
______ EUR
Naturalunterhaltsersatzleistungen.
Der Betrag erhöht oder reduziert sich ab dem Monat, in dem das Kind eine neue Altersstufe der Regelbedarfssätze (§ 28 SGB XII i.V.m. § 1612a BGB) erreicht, jeweils automatisch entsprechend der Sätze abzüglich des jeweils zustehenden Kindergeldes.
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Dynamische Anpassung:
Mit dieser Urkunde wird ein befristeter (bis 18 Jahre), dynamischer Unterhaltstitel geschaffen, der gesetzliche Unterhaltsansprüche des Kindes sichern und vollstreckbar regeln soll.
II. Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung
Die Verpflichtete unterwirft sich wegen der vorgenannten Zahlungsverpflichtung(en) der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO.
III. Hinweise und Rechtsgrundlagen
Die Verpflichtete wurde von der Notarin/dem Notar umfassend über die Tragweite und die rechtlichen Folgen dieser Erklärung, die Möglichkeit der Anpassung und die Folgen einer Unterlassung der Zahlungen belehrt.
Diese Verpflichtung basiert insbesondere auf:
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§§ 1601 ff. BGB, insbesondere § 1612 Abs. 1 Satz 2, § 1666 BGB
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§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO (vollstreckbare Urkunde)
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§ 1610 BGB (angemessener Unterhalt)
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Regelbedarfssätze gemäß § 1612a BGB und verfügbare Sozialleistungen
IV. Schlussformel
Die Urkunde wurde der Erschienenen von der Notarin/dem Notar vorgelesen, von dieser genehmigt und eigenhändig wie folgt unterschrieben.
[Ort, Datum]
[Unterschrift der Verpflichteten/Mutter]
[Unterschrift und Siegel der Notarin/des Notars]
Hinweis zur Ausfertigung:
Die Notarin/der Notar wird angewiesen, eine vollstreckbare Ausfertigung zu Händen des Kindes (gesetzlicher Vertreter: [Name der Mutter oder ggf. des Vaters]) sowie je eine beglaubigte Abschrift an die Verpflichtete und ggf. an die Ombudsperson [Name, falls gewünscht] zu erteilen.
(Ende der Urkunde)
Hinweise für die Praxis:
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Die Parteiendaten ([Name, Geburtsdatum usw.]) müssen konkret eingetragen werden.
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Die Notarin/der Notar kann die Urkunde sprachlich an das eigene Muster anpassen, die Gliederung entspricht aber dem anerkannten Urkundenaufbau.
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Die Formulierung des dynamischen Titels folgt dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.
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Der Bezug auf Ombudschaft o.Ä. wurde in der Beurkundung entfernt, da private Streitschlichtungsstellen oder "ombudschaftliche" Hinweise nicht Teil der notariellen Urkunde sein dürfen.
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Die Belehrungspflicht und der Nachweis der Identität ist durch die notarielle Beurkundung in jedem Fall gewährleistet.
Falls Sonderwünsche bleiben, kann man weitere Anlagen ergänzen, nicht aber in den Urkundstext selbst aufnehmen!
Sie können dieses Dokument so einer Notarin/einem Notar in Bayern oder jedem anderen Bundesland vorlegen – es entspricht der Beurkundungspraxis im Familienrecht.
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