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Akteneinsicht und Anspruch auf Auskunft über personenbezogene Daten

Kurzantwort

Nach § 25 Abs. 1 SGB X haben Bürger nicht nur das Recht auf Akteneinsicht, sondern auch das Recht, Auskunft über gespeicherte Daten zu erhalten. Diese Regelung wird durch § 83 SGB X ergänzt. Zusätzlich gewährt Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 27. April 2016 ebenfalls einen Anspruch auf Auskunft über personenbezogene Daten. Somit bestehen mehrere gesetzliche Grundlagen, die das Recht auf Information über gespeicherte Daten sichern.

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