Textbaustein: Stellungnahme zur Unterhaltsberechnung
Betreff: Stellungnahme zur Unterhaltsberechnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im vorliegenden Verfahren wird die Düsseldorfer Tabelle als Orientierung für die Bemessung des Kindesunterhalts herangezogen. Allerdings handelt es sich dabei um eine rechtlich nicht bindende Richtlinie, die stets an die konkreten Umstände des Einzelfalls anzupassen ist.
In diesem Zusammenhang wurde eine Berechnung nach den Grundsätzen des Rosenheimer Modells durchgeführt, die die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Elternteile sachgerecht berücksichtigt. Diese Berechnung stellt eine differenzierte und einzelfallgerechte Anwendung unterhaltsrechtlicher Leitlinien dar. Sie führt zu einem Ergebnis, das den individuellen Gegebenheiten besser Rechnung trägt als die pauschale Anwendung der Düsseldorfer Tabelle.
Ich rege daher an, diese Berechnung als Grundlage für die Ermittlung des angemessenen Kindesunterhalts im konkreten Fall heranzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
------------------------------------------
Der Text, den ich formuliert habe, ist allgemein gehalten und an die BIFF-Prinzipien angepasst. Wenn du ihn 1:1 verwenden möchtest, ist das natürlich möglich.
Allerdings wäre es sinnvoll, ihn noch etwas persönlicher oder konkreter auf deinen Fall zuzuschneiden. Falls du bestimmte Punkte aus der Berechnung oder deine individuelle Situation stärker betonen möchtest, könnte eine kleine Anpassung helfen, deine Argumentation zu verstärken.
Soll ich noch etwas ergänzen oder anpassen, damit es noch besser zu deinem Anliegen passt?
Kontakt zu elternbleiben.nrw (nro+ngo)