Unterstützen – freiwilliger Beitrag (Abo). Vielen Dank.
DSGVO-Hinweis: Keine Daten Dritter senden. Keine sensiblen Unterlagen. KI-/Pseudonymisierung pausiert.
Unabhängige, allparteiliche Unterstützung: Vermittlung und Schlichtung, Gesprächs- und Prozessbegleitung (z. B. Hilfeplan, Gespräche mit dem Jugendamt, Trennung & Scheidung). Keine Landesstelle, keine Rechtsberatung.
Formen der Unterstützung sind unabhängige Beratung, Vermittlung, Schlichtung und Begleitung von Prozessen. Es handelt sich nicht um eine staatliche Ombuds- oder Landesstelle. Der Rahmen ist allparteilich, datensensibel und auf Beteiligung sowie Klärung ausgerichtet.
Die ombudschaftliche Tätigkeit umfasst insbesondere:
Beratung: Aufklärung über Rechte und Unterstützung bei der selbstbestimmten Wahrnehmung von Handlungsmöglichkeiten wie Antragstellung oder Widerspruch.
Begleitung: Unterstützung bei Gesprächen mit dem Jugendamt oder Leistungserbringern, um Partizipation und Transparenz sicherzustellen.
Konfliktklärung: Vermittlung in Streitfällen im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 SGB VIII.
Prüfung: Unterstützung bei der Klärung, ob Leistungsadressaten ausreichend beteiligt, beraten oder beschieden wurden.
Finanzielle Leistungen oder juristisch verbindliche Rechtsberatung sind durch die Ombudsstelle nicht zu erbringen. Die Beratung dient der Hilfe zur Selbsthilfe und der Stärkung der elterlichen Erziehungsverantwortung.